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Seite 3

Ausgabe: Winter 2018 / 2019

Möbliertes Wohnen liegt

im Trend

Die Vermietung möblierter Wohnungen hat Vorteile für Mieter und Vermieter.

Die Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen wird immer be-

liebter, zum Beispiel, um den Umzug für alte und neue Mieter zu vereinfachen

oder weil das Angebot dem Trend zum temporären Wohnen folgt. Vermieter

sollten sich aber genau erkundigen, welchen Aufschlag sie für die Möblierung

berechnen, wenn sie steuerliche Vorteile erzielen wollen. In einem Fall vor

dem Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 14/17) hatten Eltern ihrem Sohn eine

teilmöblierte Wohnung vermietet. Darin befanden sich eine neue Einbau-

küche, eine Waschmaschine und ein Trockner. In ihrer Steuererklärung mach-

ten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterließen es,

für die vermieteten Geräte die ortsübliche Vergleichsmiete gesondert anzu-

geben, berücksichtigten die überlassenen Gegenstände jedoch nach dem

Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungskosten-

überschüsse nicht in voller Höhe an, weil es von einer verbilligten Vermietung

der Wohnung ausging. Laut BFH ist bei der Überlassung von Möbeln immer

auch ein Möblierungszuschlag anzusetzen.

Tipps für die erste eigene

Wohnung

Studentenwohnungen sind Mangelware. Wer mit

Glück eine Wohnung gefunden hat, sieht sich neu-

en Pflichten gegenüber. Es geht um das Anbringen

von Lampen und Dübeln, das Entfernen von alten

Tapeten und darum, dass es kein Recht auf eine

Party pro Monat und kein Recht auf Lärm gibt.

Aber auch Stromsparen oder die Anschaffung einer

Waschmaschine erfordern Wissen. Die Stiftung

Warentest hat deshalb das Buch „Meine erste eige-

ne Wohnung“ heraus gebracht. Es hat 224 Seiten,

kostet 16,90 Euro und kann unter

www.test.de/

wohnung bestellt werden.

Anspruch auf saubere Fenster?

Fensterputzen gehört nicht zu den Instandhal-

tungs- oder Instandsetzungspflichten des Vermie-

ters. Mieter haben daher keinen Anspruch auf eine

Fensterreinigung durch den Vermieter. Der Mieter

einer Loftwohnung hatte von seinem Vermieter ge-

fordert, die großen, teilweise nicht zu öffnenden

Fensteraußenflächen müssten vierteljährlich ge-

reinigt werden, da diese witterungsbedingt schnell

verschmutzten. Der Bundesgerichtshof (BGH, Az.

VIII ZR 188/16) entschied, dass der Vermieter auch

dann nicht dazu verpflichtet ist, wenn die Reini-

gung der Fenster sehr schwierig sei. Der Mieter kön-

ne professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Der

Vermieter muss die Wohnung mangelfrei erhalten,

aber nicht im gereinigten Zustand.

Umfassende WEG-Reform gefordert

Ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Häublein im Auftrag des DDIV – Dachver-

band Deutscher Immobilienverwalter – legt eine umfassende Änderung des

Wohnungseigentumsrechts nahe. Es geht um Entbürokratisierung, mehr

Rechtssicherheit und eine Entlastung der Gerichtsbarkeit. Seit der Reform von

2007 haben sich viele neue Entwicklungen ergeben, die das notwendig ma-

chen. Dazu gehören Digitalisierung, E-Mobilität, altersgerechter Umbau und

der klimaneutrale Gebäudezustand. Zu komplexe Abstimmungsverfahren

oder zu geringe Instandsetzungsrücklagen führen in der Praxis dazu, dass

Wohnungseigentümergemeinschaften viele dringend notwendige Maßnah-

men nicht umsetzen können. Auch die Flut an Gerichtsverfahren zum Miet-

und Wohnungseigentumsrecht, die mittlerweile nahezu ein Fünftel aller zivil-

rechtlichen Verfahren bundesweit ausmachen, sei ein Grund für Reformen, die

die Grundlage für ein gutes Miteinander von Wohnungseigentümergemein-

schaften und Mieterinnen und Mietern legen können.

Private Immobilieneigentümer

entlasten den engen Mietmarkt

Der Großteil des deutschen Wohnungsmarktes ist

nicht durch massive Mieterhöhungen, „Herausmo-

dernisierungen“ oder ähnliche Auswüchse geprägt,

wie es manche Berichte glauben machen wollen.

Private Kleinvermieter unterscheiden sich in ihrem

Verhalten deutlich von den als Aktiengesellschaf-

ten geführten Großanbietern. In den durchschnitt-

lich acht Jahre dauernden Mietverhältnissen erhö-

hen private Vermieter nur selten die Miete. Im

Schnitt liegt sie deutlich unter der ortsüblichen

Vergleichsmiete. Das geht aus der aktuellen Ver-

mieterbefragung von Haus & Grund Deutschland

hervor. Der Verbandspräsident appelliert an die

Bundesregierung, die privaten Eigentümer nicht als

Ursache der schwierigen Wohnungsmarktlage zu

diskreditieren, sondern als wesentlichen Teil der

Lösung mit ins Boot zu holen. Schließlich bieten sie

über 60 Prozent aller Mietwohnungen an.

Richtig antworten beim Immobilienverkauf

Im Verkaufsgespräch geht es am Ende nicht mehr um die wichtigsten Kauf-

kriterien, sondern oft nur noch um Kleinigkeiten. Aber an dieser Stelle ist Vor-

sicht geboten, denn die falsche Antwort kann das Geschäft sofort oder später

gefährden. Wird ein Verkäufer beispielsweise gefragt, ob es im Haus aktuell

Risse gäbe, ist dieser nicht verpflichtet mitzuteilen, dass es vor über 25 Jahren

Risse gab. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG

Düsseldorf, 12.03.2018, I-9 U 38/17) waren durch ein Erdbeben Risse entstan-

den. Das Gericht gestand dem Verkäufer zu, dass das Erdbeben ein einmaliges

Ereignis war. Hätte der Käufer jedoch gefragt, ob früher einmal Schäden exis-

tierten, hätte der Verkäufer die Risse erwähnen müssen.