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Ausgabe: Winter 2018 / 2019

Reform eilt: Grundsteuer muss reformiert werden

Der Bundesfinanzhof hatte 2014 die Berechnungsmethode der Grundsteuer als

verfassungswidrig bezeichnet. Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht

in Karlsruhe diese Haltung bestätigt. Bis Ende 2019 muss sich die Politik auf

eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll. Die Zeit drängt,

denn bis April 2019 muss ein realistischer Vorschlag vorliegen. Betroffen sind

alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland und alle Steuerzahler. Die wich-

tigste Forderung lautet, dass die neue Berechnungsmethode aufkommensneu-

tral sein muss. In der Diskussion sind das Flächen-, das Bodenwert- und das

Kostenwertmodell. Alle haben Vor- und Nachteile. Das ifo-Institut sprach sich

jetzt aus Gründen der Transparenz und Steuervereinfachung für eine Berech-

nung der Grundsteuer nach Flächen aus.

Wie sollen Immobilieninteressenten sich entscheiden: Kauf oder Miete? Stadt oder

Land? Der Immobilienmarkt ist eng – und Entspannung so bald nicht in Sicht.

Der Jahreswechsel lässt nach rasanten Entwicklungen auf dem Immobilien-

markt auf richtungsweisende Entscheidungen hoffen. GEWOS, Institut für

Stadt-, Regional- und Wohnforschung, meldet Umsatzrekorde über alle Markt-

segmente hinweg, geht von einer anhaltenden Preisdynamik bei leicht rück-

läufigen Transaktionszahlen aus und prognostiziert steigende Umsätze für

2019. Investoren rechnen damit, dass die Preisanstiege bei Wohnimmobilien

auch nach rund acht Jahren weiter anhalten. Ob politische Maßnahmen die-

sen Trend stoppen können, muss sich erst erweisen. Zu stark wirken weiterhin

die niedrigen Zinsen auf die Immobilienpreise. Der Staat bietet Familien Bau-

kindergeld an, um die Wohnungsknappheit zu mildern. Die Mietpreisbremse

soll verstärkt und der Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel verlängert wer-

den, umMieter zu unterstützen. Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht

werden, und bis 2021 sollen über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen ent-

stehen. Wann sich die Lage entspannen wird, ist weiterhin offen.

Boomender Immobilienmarkt

am Scheideweg?

Die Europäische Zentralbank (EZB) beeinflusst

maßgeblich die Zinsentwicklung. Diese ist eine

wichtige Grundlage für wirtschaftliche Entschei-

dungen. Die Zinsen für Hypotheken, Tagesgeld und

Festgeld sind weiterhin besonders niedrig. ImHerbst

2018 hatte die EZB nochmals signalisiert, dass die

Zinsen mindestens bis Mitte 2019 auf dem derzeit

niedrigen Niveau bleiben werden.

Kurz vor Beginn der kalten Jahreszeit sorgten starke

Preisanstiege bei Mineralölprodukten für die

höchste Inflationsrate seit knapp sieben Jahren.

Die Verbraucherpreise lagen im September 2018

um 2,3 Prozent höher als im September 2017. Ver-

gleichsweise moderate Preisentwicklungen waren

bei anderen Energieprodukten zu verzeichnen. Die

Preise für Nahrungsmittel stiegen um 2,8 Prozent.

Die Europäische Zentralbank hat damit ihre ange-

strebte Zielmarke für die Inflation von knapp unter

zwei Prozent überschritten.

Baukindergeld lohnt sich

Gefördert werden Familien bei der Anschaffung

von selbst genutztemWohneigentum, das zwischen

dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020

gebaut oder gekauft wurde. Für jedes Kind imHaus-

halt unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen

wird, zahlt der Staat zehn Jahre lang 1.200 Euro pro

Jahr. Bei Antragstellung muss das Kind unter der

Adresse des selbst genutzten Wohneigentums ge-

meldet sein, später geborene Kinder erhalten keine

Förderung. Der Betrag wird ausbezahlt, solange

die Immobilie selbst genutzt wird. Das Jahreshaus-

haltseinkommen darf 75.000 Euro zuzüglich

15.000 Euro je förderberechtigtes Kind nicht über-

steigen. Der Antrag muss bei der KfW gestellt wer-

den. Mehr Infos:

www.kfw.de/baukindergeld.

Zinsniveau weiter niedrig

Inflationsrate gestiegen

Zinsentwicklung der vergangenen zehn Jahre

4,5

4,0

3,5

3,0

2,5

2,0

1,5

1,0

Zinsbindung 20 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre

2010

2008

2012

2014

2016

2018

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