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Ausgabe: Winter 2018 / 2019
Baujahr entscheidet darüber, ob
Renovierung sich lohnt
Von den rund 20 Millionen Wohngebäuden in Deutschland ist rund die Hälfte
vor 1970 gebaut worden. Viele davon wurden nicht modernisiert und offen-
baren Schwachpunkte – insbesondere bei der energetischen Ausstattung. Das
Baujahr eines Hauses entscheidet darüber, ob sich die Modernisierung lohnt.
In den 60er- und 70er-Jahren wurde vor allem Beton als Baustoff verwendet,
der Wärmeschutz an Dach, Außenwänden und Fenstern war meist gering.
Auch die Heizanlagen waren wenig effizient. Ähnliches gilt für die 1960er- und
1950er-Jahre. Die unmittelbare Nachkriegszeit stand im Zeichen des schnellen
Wiederaufbaus. Viele Baustoffe waren unzureichend. Wenn keine umfassende
Modernisierung erfolgte, sind außerdem Elektroinstallation und alle Grundlei-
tungen veraltet. Erst Gebäude ab 1980 weisen weniger Schwachstellen auf.
Modernisierungskosten: Wer ein altes Haus kauft, bekommt vielleicht ein Schätzchen,
möglicherweise aber auch eine Dauerbaustelle.
Fotovoltaik: Solarstrom lohnt sich wieder
Modellrechnungen der Stiftung Warentest zeigen: Eine neue Solarstromanlage
auf dem eigenen Dach lohnt sich wieder. Wer einen üblichen Preis für die
Anlage bezahlt und 25 Prozent des Stroms selbst nutzt, erwirtschaftet je nach
Sonnenausbeute eine Rendite von 5,6 bis 8,0 Prozent. Unter optimalen Bedin-
gungen kann die Rendite sogar zweistellig ausfallen. Das vollständige Einspei-
sen des Solarstroms ohne Eigenverbrauch bringt dagegen am wenigsten
Rendite. Hier kommt „Finanztest“ bei den derzeitigen Kosten auf 1,0 bis
3,3 Prozent. Das IKEA-Möbelhaus möchte die Verbreitung von Solarenergie
unterstützen. Nach einer Pilotphase mit Verkaufsstellen für die neuen SOL-
STRALE-Fotovoltaikanlagen in Kaarst, Eching, Walldorf, Ulm und Freiburg
startet der Verkauf deutschlandweit Anfang 2019. Mit SOLSTRALE soll jeder
Haushalt seine Stromrechnung senken können. Denn eigener Solarstrom ist in
den meisten Fällen günstiger als Strom vom Energieversorger.
Heizen mit Heizöl wird teurer
Die durchschnittlichen Heizkosten in einer 70 Qua-
dratmeter großen Wohnung mit Erdgas-Zentral-
heizung betrugen im vergangenen Jahr 790 Euro.
In energetisch gut ausgestatteten Häusern waren es
nur 520 Euro, in energetisch schlechter ausgestat-
teten Wohnungen 1.110 Euro. Das zeigt der Heiz-
spiegel für Deutschland 2018, den die gemeinnüt-
zige Beratungsgesellschaft co2online im Auftrag
des Bundesumweltministeriums und in Zusam-
menarbeit mit dem Deutschen Mieterbund veröf-
fentlicht hat. Verbraucher können auf www.heiz-
spiegel.deprüfen, wo sie mit ihren Heizkosten im
Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen. InWoh-
nungen, die mit Heizöl beheizt wurden, liegen
die durchschnittlichen Kosten gegenüber anderen
Energieträgern derzeit noch um 40 Euro niedriger.
Die Kosten entwickeln sich jedoch uneinheitlich.
Bewohner von ölbeheizten Häusern müssen auf-
grund steigender Preise wahrscheinlich mit acht
Prozent Mehrkosten rechnen, während die Kosten
für Erdgas- und Fernwärmeheizung um etwa drei
Prozent sinken werden.
Stellplatzbesitzer besorgt wegen Kastanien
Wer sein Auto unter Bäumen parken muss, kennt die Situation: Linden erzeu-
gen einen klebrigen Belag, von Pappeln brechen bei Sturm Äste ab, Kiefern
beschädigen den Lack mit Harz, und herabfallende Nüsse, Eicheln und Kasta-
nien können Dellen im Blech hinterlassen. Ein Wohnungseigentümer war es
leid, dass sein Auto immer wieder von Kastanien getroffen wurde. Er wollte
deswegen ein Carport errichten, aber die anderen Eigentümer waren damit
nicht einverstanden. Die Errichtung sei eine bauliche Veränderung, die der
Zustimmung aller Mitglieder der Gemeinschaft bedürfe. Das Landgericht
Nürnberg-Fürth (28.03.2018, Az. 14 S 6188/17) stimmte dem zu. Die Früchte
der Kastanie seien „Gegebenheiten der Natur“. Diese müsse der Wohnungs-
eigentümer hinnehmen. Ihm sei der Baum ja schon beim Kauf des Objekts
bekannt gewesen. Überdies weise die Teilungserklärung auf die Bäume hin.
Die übrigen Eigentümer müssen die Errichtung eines Carports nicht erlauben.
Briefkästen – oft unauffällig,
aber wichtig
Briefkästen spielen im Alltag meistens eine neben-
sächliche Rolle. Bedeutung bekommen sie erst
dann, wenn Post verloren geht oder Briefe nicht
rechtzeitig ankommen und dadurch Fristen ver-
säumt werden. Der Vermieter muss grundsätzlich
die ordnungsgemäße Postzustellung ermöglichen.
Ein Mieter kann es sich aber nicht aussuchen, ob
sich in einemMehrfamilienhaus die Briefkastenan-
lage im Inneren des Gebäudes befindet oder außer-
halb. Wenn ein Mieter über einen längeren Zeit-
raum nichts gegen einen funktionsuntüchtigen
Briefkasten unternimmt, dann ist er persönlich für
eine fehlgeschlagene Postzustellung verantwort-
lich. Am Briefkasten muss der Name des Bewohners
verzeichnet sein. Briefumschläge im Format DIN-
A-4 sollen komplett eingeworfen werden können
und nicht herausragen.