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Impressum:

Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel

E-Mail:

info@grabener-verlag.de,

©

Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2018

Redaktion:

Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber siehe

Zeitungskopf

Unterlagen, Texte, Quellen, Bilder:

Verband deutscher Pfandbriefbanken

(vdp) e. V., Dr. Klein Privatkunden AG, DIW Berlin, ZIA Zentraler Immobilien

Ausschuss e.V., Destatis,

immowelt.de

, Ministerium des Inneren für Bau und

Heimat, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Immobili-

enScout24, Bethge & Partner, Bayerische Forschungsallianz (BayFOR) GmbH,

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,

DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V., Bertelsmann Stiftung,

Bundesverfassungsgericht, Deutsche Energie-Agentur GmbH,

pixabay.com

Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur:

hansadruck und Verlags-GmbH & Co

KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen

Vorbehalt:

Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem

journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie

eine Haftung können nicht übernommen werden.

Seite 2

Ausgabe: Herbst 2018

Jedes Gebäude ist Teil der

Kreislaufwirtschaft

Die Kreislaufwirtschaft ist ein Zukunftsmodell. Das europäische Interreg-Projekt

MOVECO schafft mit einer neuen Onlineplattform den dafür nötigen virtuellen

Marktplatz und bietet Vernetzungsmöglichkeiten, zunächst im Donauraum.

„Was der Abfall des einen ist, kann zum Rohstoff des anderen werden“, lautet

eine Kernaussage. Derzeit geht es vorrangig um die Organisation und Koope-

ration der beteiligten Länder, Produkthersteller und Forschungseinrichtungen.

Das Modell betrifft jedoch die täglichen Entscheidungen jedes einzelnen pri-

vaten Haushalts und jedes Bauherrn. Wie wichtig ein Umdenken ist, machen

die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich: Das Abfallaufkommen ist

im Jahr 2016 um 2,3 Prozent auf 411,5 Millionen Tonnen gestiegen. Davon

machen die Bau- und Abbruchabfälle etwas mehr als die Hälfte aus. Sie stiegen

im Vorjahresvergleich sogar um 6,6 Prozent oder 13,8 Millionen Tonnen.

In einer endlichen Welt hat die Wegwerfwirtschaft keine Zukunft. Energie- und Mate-

rialkreisläufe müssen durch ein regeneratives, zirkulares System optimiert werden.

Neue Vergabepraxis von

bundeseigenen Immobilien

Der überhitzte Immobilienmarkt kann nur durch

viele aufeinander abgestimmte Maßnahmen ent-

spannt werden, eine davon ist die gezielte Verstär-

kung des Wohnungsbaus. Die Wohnungswirtschaft

begrüßt daher, dass sich die Bundesanstalt für Im-

mobilienaufgaben von der Vergabepraxis nach

Höchstpreisgebot löst und den Kommunen ermög-

licht, bundeseigene Grundstücke vergünstigt zu

erwerben. Die Weiterveräußerung an private Dritte

kann zu gleichen Bedingungen erfolgen, wenn die

Kommune damit öffentliche Aufgaben erfüllt, oder

sie kann verbilligt erfolgen, wenn die Grundstücke

dem sozialen Wohnungsbau dienen sollen.

Immobilienverkauf: Vorher investieren

kann sich lohnen

Derzeit gibt es mehr Kaufsuchende als Objekte am Markt, wodurch die Preise

auf einem hohen Niveau sind. Außer der Lage haben auch die Ausstattungs-

merkmale Einfluss auf den Preis von Immobilien, berichtet ImmobilienScout24.

Neuwertige Objekte erzielen einen Preisaufschlag von bis zu 50 Prozent. Als

neuwertig gelten Häuser, die über ein neu gedecktes Dach, moderne Fenster,

ansprechende Bodenbeläge, eine sparsame Heizungsanlage, neue Sanitäran-

lagen und eine zeitgemäße Wärmedämmung verfügen. Ein gut gedämmter

Keller erweitert den Wohnraum und erhöht den Wert um bis zu sechs Prozent.

Bis zu 22 Prozent Preisabschlag erfahren energetisch nicht zeitgemäße Häuser,

die vor der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut wurden.

Amtsauskunft muss richtig sein

Die Amtspflicht zu richtiger Auskunft besteht grund-

sätzlich gegenüber jedem – auch gegenüber einem

Ditten, der im Interesse eines Auftraggebers handelt.

Im konkreten Fall hatte ein Bezirksschornsteinfeger

grünes Licht für die Errichtung eines Schornsteins

gegeben und nach der Errichtung festgestellt, dass

der erforderliche Abstand zum Nachbargebäude

nicht eingehalten wurde. Der BGH stellte klar: Der

Schornsteinfeger hat seine Amtspflicht verletzt. Da-

rauf konnte sich auch der Generalunternehmer

berufen, der die Auskunft einholte und dem der

Schaden entstanden war, weil er seiner Auftraggebe-

rin einen neuen genehmigungsfähigen Schornstein

liefern musste (BGH, 26.04.2018, III ZR 367/16).

Vermeiden Sie Risiken beim

Immobilienverkauf

Immobilienverkäufer haben die Pflicht, dem Käu-

fer alle für den Wert relevanten Informationen

zu geben. Gravierende Mängel dürfen nicht ver-

schwiegen werden, anderenfalls besteht das Recht,

den Vertrag aufzulösen. Auch die Rechtsverhält-

nisse zum Beispiel über Mietverträge, Wohn-,

Wege- oder Vorkaufsrechte müssen offengelegt

werden. Ein Haftungsausschluss im Vertrag min-

dert zwar die Risiken, gilt jedoch nur für Mängel,

die beide Vertragsparteien nicht erkennen konnten.

Wo Spitzenklasse drauf steht, muss auch

Spitzenklasse drin sein

Für Informationen über Kapitalanlagen gelten die rechtlichen Grundsätze der

Prospektwahrheit. Die Verkaufsunterlagen müssen den Kunden in die Lage

versetzen, das Risiko einer Investition richtig einschätzen zu können. Wer einen

finanziellen Schaden oder Nachteil durch falsche oder fehlende Angaben er-

leidet, kann den Prospektherausgeber haftbar machen. Das Oberlandesgericht

München (OLG München, 24.04.2018, 28 U 3042/17) musste jüngst einen Fall

entscheiden, in dem der Verkaufsprospekt „Stadtwohnungen der Spitzenklas-

se“ anpries. Aus dieser Aussage darf ein Käufer schließen, dass die Wohnungen

über mehr verfügen als nur den Mindestschallschutz, urteilte das Gericht. Der

gerichtlich bestellte Sachverständige stellte fest, dass der Schallschutz bei Be-

trieb der Aufzüge nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllte. Welcher

Schallschutz geschuldet wird, ist durch die Auslegung des Vertrages sowie aus

anderen Unterlagen und durch sämtliche Begleitumstände zu ermitteln.