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sum: Grabener Verlag Gm

bH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel

E-Mail:

info@grabener-verlag.de,

©

Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017/2018

Redaktion:

Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber siehe

Zeitungskopf

Unterlagen, Texte, Quellen, Bilder:

ImmobilienScout24, Institut der deutschen

Wirtschaft Köln, Hans-Böckler-Stiftung, empirica, IVD, BBSR, ETH Zürich, BGH,

Stiftung Warentest, KfW Bankengruppe, Dr. Klein AG, Sonnenhaus-Institut e. V.,

Hamburg Institut, BFW, DDIV, DMB, GdW, Haus & Grund, Bethge & Partner,

DIW, Friedrich-Ebert-Stiftung, WeltWirtschaftsInstitut, Privatbank Berenberg,

Bundesumweltministerium, IÖR, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung,

DEAS,

pixabay.com

Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur:

hansadruck und Verlags-GmbH & Co

KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen

Vorbehalt:

Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem

journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie

eine Haftung können nicht übernommen werden.

Seite 2

Ausgabe: Winter 2017/2018

Keine abrupte Zinswende im Jahr 2018

Deutsche Ökonomen beobachten die Niedrigzinspolitik Mario Draghis zuneh-

mend kritisch. Aber der Chef der Europäischen Zentralbank steuert die Zins-

politik wie ein sehr großes Schiff – Kursänderungen machen sich erst lange

nach dem Kommando des Kapitäns bemerkbar. Dieser deutet allerdings bereits

seit einigen Monaten behutsam an, dass er mit der wirtschaftlichen Entwick-

lung in der Eurozone zufrieden ist, was eine Reduzierung der Anleihekäufe ab

Anfang 2018 wahrscheinlich macht. Nach Ansicht von Analysten wird aber

auch 2018 keine abrupte Zinswende erfolgen. „[...] die Bauzinsen (werden sich)

nur langsam nach oben bewegen. Die Konditionen bleiben 2018 günstig“,

erklärt Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein AG. „Wer ein eigenes Haus

oder eine eigene Wohnung erwerben möchte, sollte [...] sich ausreichend Zeit

bei der Entscheidung für die richtige Immobilie lassen.“ Steigende Baufinan-

zierungszinsen bedeuten für Immobilienkäufer zwar höhere Zinskosten, brem-

sen aber auch die Teuerungsrate der Immobilien, so dass sich die Wirkungen

gegenseitig ausgleichen dürften.

Sorgfältige Prüfung bei Verwertungskündigung

Ein Wohnraummietvertrag kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen

gekündigt werden. Dazu zählen unter anderem Zahlungsverzug des Mieters,

Eigenbedarf des Vermieters und die angemessene wirtschaftliche Verwertung

des Grundstückes. Was angemessen ist, hat der Bundesgerichtshof in einem

aktuellen Urteil (BGH, 27.09.2017, VIII ZR 243/16) präzisiert. Der BGH bestä-

tigte zwar erhebliche Nachteile der Vermieterin, die ein Wohnhaus abreißen

lassen wollte, um ihr benachbartes Modehaus zu erweitern. Er verwies aber

darauf, dass eine bloße Gewinnoptimierung den hohen gesetzlichen Anforde-

rungen an eine Verwertungskündigung nicht gerecht werde. Anders als bei

einer Eigenbedarfskündigung sind nur solche Nachteile zu berücksichtigen, die

dem Vermieter selbst entstehen und beispielsweise seine Existenz bedrohen. Im

Kündigungsschreiben müssen solche Gründe aufgeführt werden.

Dachkonstruktion goes Future

Nicht nur in der IT- und Automobilbranche zeichnen sich bahnbrechende Ent-

wicklungen ab. Auch im Bereich Bauen und Architektur werden neue Ferti-

gungsmethoden das Wohnen der Zukunft maßgeblich beeinflussen. Wissen-

schaftler der ETH Zürich haben einen Prototyp für ein ultra-dünnes und stark

gewelltes Betondach gebaut. Das Dach gehört zu einer innovativen Wohnein-

heit mit demNamen HiLo, die nächstes Jahr auf dem Forschungsgebäude NEST

in Dübendorf errichtet werden soll. Nach der Fertigstellung werden Forscher

darin wohnen und arbeiten. Neue Leichtbauweisen sollen mit intelligenten

Gebäudesystemen kombiniert werden, damit auf dieser Basis Wohneinheiten

zukünftig mehr Energie generieren, als sie verbrauchen.

Diese innovative Dachkonstruktion wurde an einem 1:1-Modell erprobt. Das selbst-

tragende und doppelt gekrümmte Schalendach besteht aus mehreren Schichten,

die Heiz- und Kühlschlangen, Dünnschichtsolarzellen und die Isolation enthalten.

Foto: ETH Zürich | M. Lyrenmann

Einsparung geht vor Einspeisung

Effektiver Einbruchschutz

In Deutschland wurde im Jahr 2016 über 150.000

Mal eingebrochen. In der dunklen Jahreszeit ge-

winnt das Thema Einbruchschutz vermehrt Bedeu-

tung. Neben einbruchsicheren Türen und Fenstern

kann der Einbau einer Alarmanlage, eines Bewe-

gungsmelders oder die Installation von Kameras

sinnvoll sein. Die Stiftung Warentest hat Überwa-

chungskameras geprüft und die Ergebnisse im

Internet veröffentlicht. Die KfW-Bank gewährt seit

Ende 2015 Zuschüsse für den Einbau einbruchs-

hemmender Maßnahmen. Gegen Schäden sind

Mieter meistens über ihre Hausratversicherung ab-

gesichert, für Immobilieneigentümer ist zusätzlich

eine Wohngebäudeversicherung wichtig.

Angaben zum Energieverbrauch

in Immobilienanzeigen

Der Bundesgerichtshof hat sich gleich in drei Ver-

fahren (BGH, 05.10.2017, I ZR 229/16, I ZR 232/16,

I ZR 4/17) mit dem § 16a EnEV befasst. Danach

haben Anbieter von Immobilien die Pflicht, in An-

zeigen kommerzieller Medien Angaben zum Ener-

gieverbrauch zu machen, wenn ein Energieausweis

vorliegt. Der BGH machte deutlich, dass sich diese

Vorschrift an Verkäufer und Vermieter richtet. Der

Immobilienmakler ist nicht Adressat dieser In-

formationspflicht. Er kann jedoch bei Fehlen der

Angabe wegen Irreführung der Verbraucher in An-

spruch genommen werden. Achtung: Die ersten

Energieausweise von 2007 werden nach Ende der

zehnjährigen Laufzeit ungültig und müssen neu

beantragt werden.

Mithilfe von Solarwärme- und Solarstromanlagen

können große Teile des Energiebedarfs für Wärme,

Strom und Elektromobilität umweltfreundlich er-

zeugt werden. Die Einsatzgebiete reichen vom Ein-

familienhaus über Mehrfamilienhäuser bis hin zu

vernetzten Geschosswohnungsbauten. Die Wirt-

schaftlichkeit steigt mit der Gebäude- und Anlagen-

größe. Finanziell überzeugender als die Einnahmen

durch Einspeisung wirkt sich die Energieeinsparung

aus, die überdies steuerfrei ist.

Foto: Sonnenhaus-Institut e.V.