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Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017/2018
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Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber siehe
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ImmobilienScout24, Institut der deutschen
Wirtschaft Köln, Hans-Böckler-Stiftung, empirica, IVD, BBSR, ETH Zürich, BGH,
Stiftung Warentest, KfW Bankengruppe, Dr. Klein AG, Sonnenhaus-Institut e. V.,
Hamburg Institut, BFW, DDIV, DMB, GdW, Haus & Grund, Bethge & Partner,
DIW, Friedrich-Ebert-Stiftung, WeltWirtschaftsInstitut, Privatbank Berenberg,
Bundesumweltministerium, IÖR, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung,
DEAS,
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hansadruck und Verlags-GmbH & Co
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Ausgabe: Winter 2017/2018
Keine abrupte Zinswende im Jahr 2018
Deutsche Ökonomen beobachten die Niedrigzinspolitik Mario Draghis zuneh-
mend kritisch. Aber der Chef der Europäischen Zentralbank steuert die Zins-
politik wie ein sehr großes Schiff – Kursänderungen machen sich erst lange
nach dem Kommando des Kapitäns bemerkbar. Dieser deutet allerdings bereits
seit einigen Monaten behutsam an, dass er mit der wirtschaftlichen Entwick-
lung in der Eurozone zufrieden ist, was eine Reduzierung der Anleihekäufe ab
Anfang 2018 wahrscheinlich macht. Nach Ansicht von Analysten wird aber
auch 2018 keine abrupte Zinswende erfolgen. „[...] die Bauzinsen (werden sich)
nur langsam nach oben bewegen. Die Konditionen bleiben 2018 günstig“,
erklärt Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein AG. „Wer ein eigenes Haus
oder eine eigene Wohnung erwerben möchte, sollte [...] sich ausreichend Zeit
bei der Entscheidung für die richtige Immobilie lassen.“ Steigende Baufinan-
zierungszinsen bedeuten für Immobilienkäufer zwar höhere Zinskosten, brem-
sen aber auch die Teuerungsrate der Immobilien, so dass sich die Wirkungen
gegenseitig ausgleichen dürften.
Sorgfältige Prüfung bei Verwertungskündigung
Ein Wohnraummietvertrag kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
gekündigt werden. Dazu zählen unter anderem Zahlungsverzug des Mieters,
Eigenbedarf des Vermieters und die angemessene wirtschaftliche Verwertung
des Grundstückes. Was angemessen ist, hat der Bundesgerichtshof in einem
aktuellen Urteil (BGH, 27.09.2017, VIII ZR 243/16) präzisiert. Der BGH bestä-
tigte zwar erhebliche Nachteile der Vermieterin, die ein Wohnhaus abreißen
lassen wollte, um ihr benachbartes Modehaus zu erweitern. Er verwies aber
darauf, dass eine bloße Gewinnoptimierung den hohen gesetzlichen Anforde-
rungen an eine Verwertungskündigung nicht gerecht werde. Anders als bei
einer Eigenbedarfskündigung sind nur solche Nachteile zu berücksichtigen, die
dem Vermieter selbst entstehen und beispielsweise seine Existenz bedrohen. Im
Kündigungsschreiben müssen solche Gründe aufgeführt werden.
Dachkonstruktion goes Future
Nicht nur in der IT- und Automobilbranche zeichnen sich bahnbrechende Ent-
wicklungen ab. Auch im Bereich Bauen und Architektur werden neue Ferti-
gungsmethoden das Wohnen der Zukunft maßgeblich beeinflussen. Wissen-
schaftler der ETH Zürich haben einen Prototyp für ein ultra-dünnes und stark
gewelltes Betondach gebaut. Das Dach gehört zu einer innovativen Wohnein-
heit mit demNamen HiLo, die nächstes Jahr auf dem Forschungsgebäude NEST
in Dübendorf errichtet werden soll. Nach der Fertigstellung werden Forscher
darin wohnen und arbeiten. Neue Leichtbauweisen sollen mit intelligenten
Gebäudesystemen kombiniert werden, damit auf dieser Basis Wohneinheiten
zukünftig mehr Energie generieren, als sie verbrauchen.
Diese innovative Dachkonstruktion wurde an einem 1:1-Modell erprobt. Das selbst-
tragende und doppelt gekrümmte Schalendach besteht aus mehreren Schichten,
die Heiz- und Kühlschlangen, Dünnschichtsolarzellen und die Isolation enthalten.
Foto: ETH Zürich | M. Lyrenmann
Einsparung geht vor Einspeisung
Effektiver Einbruchschutz
In Deutschland wurde im Jahr 2016 über 150.000
Mal eingebrochen. In der dunklen Jahreszeit ge-
winnt das Thema Einbruchschutz vermehrt Bedeu-
tung. Neben einbruchsicheren Türen und Fenstern
kann der Einbau einer Alarmanlage, eines Bewe-
gungsmelders oder die Installation von Kameras
sinnvoll sein. Die Stiftung Warentest hat Überwa-
chungskameras geprüft und die Ergebnisse im
Internet veröffentlicht. Die KfW-Bank gewährt seit
Ende 2015 Zuschüsse für den Einbau einbruchs-
hemmender Maßnahmen. Gegen Schäden sind
Mieter meistens über ihre Hausratversicherung ab-
gesichert, für Immobilieneigentümer ist zusätzlich
eine Wohngebäudeversicherung wichtig.
Angaben zum Energieverbrauch
in Immobilienanzeigen
Der Bundesgerichtshof hat sich gleich in drei Ver-
fahren (BGH, 05.10.2017, I ZR 229/16, I ZR 232/16,
I ZR 4/17) mit dem § 16a EnEV befasst. Danach
haben Anbieter von Immobilien die Pflicht, in An-
zeigen kommerzieller Medien Angaben zum Ener-
gieverbrauch zu machen, wenn ein Energieausweis
vorliegt. Der BGH machte deutlich, dass sich diese
Vorschrift an Verkäufer und Vermieter richtet. Der
Immobilienmakler ist nicht Adressat dieser In-
formationspflicht. Er kann jedoch bei Fehlen der
Angabe wegen Irreführung der Verbraucher in An-
spruch genommen werden. Achtung: Die ersten
Energieausweise von 2007 werden nach Ende der
zehnjährigen Laufzeit ungültig und müssen neu
beantragt werden.
Mithilfe von Solarwärme- und Solarstromanlagen
können große Teile des Energiebedarfs für Wärme,
Strom und Elektromobilität umweltfreundlich er-
zeugt werden. Die Einsatzgebiete reichen vom Ein-
familienhaus über Mehrfamilienhäuser bis hin zu
vernetzten Geschosswohnungsbauten. Die Wirt-
schaftlichkeit steigt mit der Gebäude- und Anlagen-
größe. Finanziell überzeugender als die Einnahmen
durch Einspeisung wirkt sich die Energieeinsparung
aus, die überdies steuerfrei ist.
Foto: Sonnenhaus-Institut e.V.