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Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017
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Verband bayerischer Wohnungsunternehmen, Interhyp Gruppe, Immowelt,
BHW Pressedienst, Destatis, Deutscher Ferienhausverband, Bundesrat, Zent-
ralverband Zoologischer Fachbetriebe, Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Institut für ökologische
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Ausgabe: Sommer 2017
Falsches Baujahr im Notarver-
trag berechtigt zum Rücktritt
Versichern – aber richtig
Versicherungen sollen Sicherheit in Ausnahmesituationen bieten, in die jeder
geraten kann. Man kann sich nahezu gegen jedes Risiko absichern, doch nicht
jede Versicherung ist sinnvoll. Eine regelmäßige Überprüfung der Policen ist
sinnvoll, weil sich die Lebensbedingungen der Versicherten immer wieder än-
dern und weil die Versicherungen ihre Tarife immer wieder auf der Grundlage
neuer Berechnungen anbieten. Der Vergleich der Tarifbedingungen verschie-
dener Versicherungen lohnt sich. Untersuchungen der Stiftung Warentest zei-
gen, dass Versicherte durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel mehrere
Hundert Euro im Jahr sparen können. Dabei kommt es darauf an, nicht nur
auf die Preise, sondern auch auf den Umfang des Schutzes zu achten. Neue
Tarife in der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bieten oft mehr Schutz
als alte. Wichtig ist es, den eigenen Bedarf sorgfältig abzuwägen, besonders
wenn sich im Leben etwas verändert hat, zum Beispiel wenn Paare zusammen-
ziehen, Kinder geboren werden oder nach einem Umzug.
Bauen: E-Mail reicht für
die Mängelrüge
Arbeitszimmer mit doppeltem Steuervorteil
Der Bundesfinanzhof hat gleich zwei Urteile (BFH, Az. VI R 53/12 und BFH, Az.
VI R 86/13) zugunsten der Steuerzahler gefällt. Danach können Ehepaare oder
eingetragene Lebenspartner ab sofort jeweils beide maximal den gesetzlichen
Betrag von 1.250 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie
sich ein gemeinsames Homeoffice teilen. Bisher hing die Höhe der abziehbaren
Kosten objektbezogen ausschließlich vom genutzten Raum ab und nicht von
der Anzahl der Personen, die den Raum nutzen. Ein Lehrerpaar hatte geklagt,
weil das Finanzamt jedem von ihnen nur die Hälfte des Höchstbetrages zuge-
standen hatte. Die obersten Finanzrichter entschieden jedoch, dass der Abzug
jedem Steuerpflichtigen zu gewähren ist. Voraussetzung: Für die betriebliche
oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, oder
der Raum bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung.
Neues Bauvertragsrecht ab 2018
Die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängel-
haftung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die neuen
Regelungen gelten für alle Verträge, die von diesem
Zeitpunkt an geschlossen werden. Die Änderungen
betreffen unter anderem die Einbaukosten von feh-
lerhaft geliefertem Material, Vertragsänderungen
und daraus resultierende Mehr- oder Mindervergü-
tung, Abschlagszahlungen, die Bauabnahme, die
Einführung von Baukammern zur Beschleunigung
von Verfahren an den Gerichten und neue Bestim-
mungen für Verbraucherbauverträge.
Eine Mängelrüge verlängert die Verjährungsfrist von
Ansprüchen, die ein Bauherr gegenüber demausfüh-
renden Unternehmen hat. Für die Übermittlung der
Rüge muss bei einem VOB/B-Bauvertrag die Schrift-
form eingehalten werden, damit sie rechtswirksam
ist. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt entschieden
(22.06.2016, 16 U 145/15), dass eine Rüge per E-Mail
grundsätzlich zulässig ist. Dabei sei auch zu berück-
sichtigen, dass die Kommunikation per E-Mail in der
Baupraxis üblich ist. Frühere, anders lautende Urteile
hatten eine elektronische Signatur in der E-Mail
gefordert. Auf der sicheren Seite sind Bauherren nach
wie vor mit einer Mängelrüge per Einschreiben.
Wer ein Haus verkauft, sollte seine tatsächliche Be-
schaffenheit sorgfältig prüfen und keine Angaben
im Kaufvertrag machen, über die er sich nicht sicher
ist. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm
ging es um ein Haus, das zwei Jahre älter war, als
der Käufer angegeben hatte. Imnotariellen Kaufver-
trag stand: „Es handelt sich um ein Gebäude aus
dem Jahr 1997.“ Das Haus war aber 1995 gebaut
worden. Das Gericht sah darin eine Beschaffenheits-
vereinbarung und bewertete die falsche Angabe als
arglistige Täuschung, die sogar bei einer so gering-
fügigen Abweichung einen Rücktritt vom Vertrag
rechtfertigt (OLG Hamm, 02.03.2017, 22 U 82/16).
Spezialglas für den Klimaschutz
Wenn es im Sommer draußen heiß wird, können verschiedene Techniken dafür
sorgen, dass das Klima im Haus angenehm kühl bleibt.
Hochisolierte Wärmeschutzfenster halten die Wärme im Raum und die Kälte
draußen. Im Winter reduzieren sie Wärmeverluste und helfen dabei, Heizkos-
ten zu sparen. Im Sommer können getönte Scheiben bei Bedarf dafür sorgen,
dass Sonne und Wärme draußen bleiben. Bisher dauerte es einige Zeit, bis sich
die Scheiben tönten. Forscher am Fraunhofer IAP haben jetzt gemeinsam mit
Tilse Formglas eine neue Technologie entwickelt, durch die sich die Scheiben
zehn Mal schneller abdunkeln als bisher üblich. Scheint die Sonne, dunkeln
sich die elektrochromen Gläser ab, sodass ein Großteil der Hitze draußen bleibt.
Wenn es draußen dunkel ist, sind die Fensterscheiben transparent und lassen
Licht und Wärme durch. Ein weiterer Vorteil: Die Fenster schimmern nicht mehr
nur in Blau, wenn sie sich abdunkeln, sondern auf Wunsch auch in anderen
Farben. Überdies sind sie sehr stabil und je nach Ausführung begehbar.
Foto: © Th. Kohler | flickr