Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2 / 4 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2 / 4 Next Page
Page Background

Impres

sum: Grabener Verlag Gm

bH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel

E-Mail:

info@grabener-verlag.de,

©

Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017

Redaktion/Foto:

Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber

siehe Zeitungskopf;

pixabay.com

Unterlagen, Texte, Bilder, Quellen:

ZIA, BBSR,

finanzpartner.de

, Dr. Klein &

Co. AG, bethge immobilienanwälte, Stiftung Warentest, Fraunhofer IAP,

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen, Interhyp Gruppe, Immowelt,

BHW Pressedienst, Destatis, Deutscher Ferienhausverband, Bundesrat, Zent-

ralverband Zoologischer Fachbetriebe, Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie, Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Institut für ökologische

Wirtschaftsforschung GmbH

Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur:

hansadruck und Verlags-GmbH & Co

KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen

Vorbehalt:

Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem

journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie

eine Haftung können nicht übernommen werden.

Seite 2

Ausgabe: Sommer 2017

Falsches Baujahr im Notarver-

trag berechtigt zum Rücktritt

Versichern – aber richtig

Versicherungen sollen Sicherheit in Ausnahmesituationen bieten, in die jeder

geraten kann. Man kann sich nahezu gegen jedes Risiko absichern, doch nicht

jede Versicherung ist sinnvoll. Eine regelmäßige Überprüfung der Policen ist

sinnvoll, weil sich die Lebensbedingungen der Versicherten immer wieder än-

dern und weil die Versicherungen ihre Tarife immer wieder auf der Grundlage

neuer Berechnungen anbieten. Der Vergleich der Tarifbedingungen verschie-

dener Versicherungen lohnt sich. Untersuchungen der Stiftung Warentest zei-

gen, dass Versicherte durch einen Tarif- oder Versicherungswechsel mehrere

Hundert Euro im Jahr sparen können. Dabei kommt es darauf an, nicht nur

auf die Preise, sondern auch auf den Umfang des Schutzes zu achten. Neue

Tarife in der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung bieten oft mehr Schutz

als alte. Wichtig ist es, den eigenen Bedarf sorgfältig abzuwägen, besonders

wenn sich im Leben etwas verändert hat, zum Beispiel wenn Paare zusammen-

ziehen, Kinder geboren werden oder nach einem Umzug.

Bauen: E-Mail reicht für

die Mängelrüge

Arbeitszimmer mit doppeltem Steuervorteil

Der Bundesfinanzhof hat gleich zwei Urteile (BFH, Az. VI R 53/12 und BFH, Az.

VI R 86/13) zugunsten der Steuerzahler gefällt. Danach können Ehepaare oder

eingetragene Lebenspartner ab sofort jeweils beide maximal den gesetzlichen

Betrag von 1.250 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie

sich ein gemeinsames Homeoffice teilen. Bisher hing die Höhe der abziehbaren

Kosten objektbezogen ausschließlich vom genutzten Raum ab und nicht von

der Anzahl der Personen, die den Raum nutzen. Ein Lehrerpaar hatte geklagt,

weil das Finanzamt jedem von ihnen nur die Hälfte des Höchstbetrages zuge-

standen hatte. Die obersten Finanzrichter entschieden jedoch, dass der Abzug

jedem Steuerpflichtigen zu gewähren ist. Voraussetzung: Für die betriebliche

oder berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, oder

der Raum bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung.

Neues Bauvertragsrecht ab 2018

Die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängel-

haftung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die neuen

Regelungen gelten für alle Verträge, die von diesem

Zeitpunkt an geschlossen werden. Die Änderungen

betreffen unter anderem die Einbaukosten von feh-

lerhaft geliefertem Material, Vertragsänderungen

und daraus resultierende Mehr- oder Mindervergü-

tung, Abschlagszahlungen, die Bauabnahme, die

Einführung von Baukammern zur Beschleunigung

von Verfahren an den Gerichten und neue Bestim-

mungen für Verbraucherbauverträge.

Eine Mängelrüge verlängert die Verjährungsfrist von

Ansprüchen, die ein Bauherr gegenüber demausfüh-

renden Unternehmen hat. Für die Übermittlung der

Rüge muss bei einem VOB/B-Bauvertrag die Schrift-

form eingehalten werden, damit sie rechtswirksam

ist. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt entschieden

(22.06.2016, 16 U 145/15), dass eine Rüge per E-Mail

grundsätzlich zulässig ist. Dabei sei auch zu berück-

sichtigen, dass die Kommunikation per E-Mail in der

Baupraxis üblich ist. Frühere, anders lautende Urteile

hatten eine elektronische Signatur in der E-Mail

gefordert. Auf der sicheren Seite sind Bauherren nach

wie vor mit einer Mängelrüge per Einschreiben.

Wer ein Haus verkauft, sollte seine tatsächliche Be-

schaffenheit sorgfältig prüfen und keine Angaben

im Kaufvertrag machen, über die er sich nicht sicher

ist. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm

ging es um ein Haus, das zwei Jahre älter war, als

der Käufer angegeben hatte. Imnotariellen Kaufver-

trag stand: „Es handelt sich um ein Gebäude aus

dem Jahr 1997.“ Das Haus war aber 1995 gebaut

worden. Das Gericht sah darin eine Beschaffenheits-

vereinbarung und bewertete die falsche Angabe als

arglistige Täuschung, die sogar bei einer so gering-

fügigen Abweichung einen Rücktritt vom Vertrag

rechtfertigt (OLG Hamm, 02.03.2017, 22 U 82/16).

Spezialglas für den Klimaschutz

Wenn es im Sommer draußen heiß wird, können verschiedene Techniken dafür

sorgen, dass das Klima im Haus angenehm kühl bleibt.

Hochisolierte Wärmeschutzfenster halten die Wärme im Raum und die Kälte

draußen. Im Winter reduzieren sie Wärmeverluste und helfen dabei, Heizkos-

ten zu sparen. Im Sommer können getönte Scheiben bei Bedarf dafür sorgen,

dass Sonne und Wärme draußen bleiben. Bisher dauerte es einige Zeit, bis sich

die Scheiben tönten. Forscher am Fraunhofer IAP haben jetzt gemeinsam mit

Tilse Formglas eine neue Technologie entwickelt, durch die sich die Scheiben

zehn Mal schneller abdunkeln als bisher üblich. Scheint die Sonne, dunkeln

sich die elektrochromen Gläser ab, sodass ein Großteil der Hitze draußen bleibt.

Wenn es draußen dunkel ist, sind die Fensterscheiben transparent und lassen

Licht und Wärme durch. Ein weiterer Vorteil: Die Fenster schimmern nicht mehr

nur in Blau, wenn sie sich abdunkeln, sondern auf Wunsch auch in anderen

Farben. Überdies sind sie sehr stabil und je nach Ausführung begehbar.

Foto: © Th. Kohler | flickr