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Ausgabe: Frühjahr2018
Reform der Grundsteuer längst überfällig
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Berechnungsgrundlage der
Kommunen für die Grundsteuer. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes ist das
geltende Recht nicht mit der Verfassung vereinbar, weil die Praxis der Einheits-
wertbesteuerung von den heutigen Werten abweichend auf Zahlen aus dem
Jahr 1964, im Osten sogar aus 1935 basiert. Es geht um rund 35 Millionen
Grundstücke und Immobilien. Betroffen von einer Neuregelung wären sowohl
Mieter als auch Eigentümer, weil die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird.
Eigentümer und Immobilienverbände favorisieren ein neues Modell, dass sich
an der Größe des Grundstückes und dessen Nutzung orientiert. Sie plädieren
für eine aufkommensneutrale Lösung, weil ansonsten die ohnehin schon sehr
hohen Wohnkosten weiter steigen würden. Ein Durchschnittshaushalt zahlt
derzeit rund 16,50 Euro pro Monat an Grundsteuern.
Deutsche haben kaum noch
Lust zum Energiesparen
Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europaparlament einigten
sich Ende vergangenen Jahres über neue Regeln zur Verbesserung der Energie-
effizienz von Gebäuden. Das Maßnahmenpaket sieht die Steigerung der Ener-
gieeffizienz und die Beschleunigung der Sanierungsraten vor. Dessen ungeach-
tet wird Deutschland angesichts weiterhin sinkender Sanierungszahlen seine
Klimaziele voraussichtlich verfehlen, falls nicht bald ein Umdenken einsetzt.
Der Anteil energetischer Modernisierungen an den gesamten Bauleistungen im
Bestand ist rückläufig. Dabei ist es technisch problemlos möglich, Neubauten
und Sanierungen zu realisieren, die einen minimalen Energiebedarf aufweisen.
Wann, für wen und in welchem Ausmaß der gewählte Baustandard wirtschaft-
lich ist, wird in Fachwelt und Politik kontrovers diskutiert. Das BINE-Themen-
heft „Wirtschaftlichkeit energieoptimierter Gebäude“ (III/2017) stellt Betrach-
tungsweisen und Berechnungsmethoden vor.
In Deutschland wird derzeit viel um- und ausgebaut. Doch bei Bauherren hat sich
Müdigkeit bei Umbauten zur Verbesserung der Energieeffizienz breit gemacht.
Immobilien bleiben trotz hoher
Preise erschwinglich
Innenabdichtung nur, wenn
Außenabdichtung unmöglich ist
Wer ein älteres Einfamilienhaus bewohnt, macht
sich irgendwann Gedanken über die energetische
Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Woh-
nen, die technische Ausstattung oder die Verbesse-
rung des Wohnkomforts. Bei einer Sanierung ist es
nicht immer möglich, Mauerwerk freizulegen und
von außen abzudichten. Eine Innenabdichtung
sollte aber grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn
die Außenabdichtung aus technischen oder wirt-
schaftlichen Gründen unmöglich ist. Noch mehr
gute Tipps gibt es unter
www.test.de/bauherren.Wann ist Hausmusik erlaubt?
Die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Das
gilt auch für Musik, besonders, wenn zu Hause In-
strumente gespielt und neue Stücke geübt werden.
Wer nicht unnötig Ärger anzetteln will, sollte wissen,
dass Singen oder Musizieren in Zimmerlautstärke
grundsätzlich erlaubt ist. Hausmusik kann auch
nicht per Mietvertrag verboten werden. Laut Bun-
desgerichtshof stört Hausmusik nicht mehr als Fern-
sehen (BGH, Az. V ZB 11/98). Einige Mietverträge
geben Ruhezeiten vor, andernfalls solltenMieter sich
an die üblichen Ruhezeiten von 12 bis 15 Uhr und
nachts von 22 bis 7 Uhr halten. Ein bis drei Stunden
Üben pro Tag halten die meisten Gerichte – je nach
Lautstärke des Instruments – für angemessen.
Die Preise für Immobilien sind in den vergangenen
Jahren weiter gestiegen. Dennoch ist Wohneigen-
tum in vielen Städten und Regionen in Deutsch-
land erschwinglich. Mit einem aktuellen Indexwert
von 123 (4. Quartal 2017, Vorjahr 134) bleibt der
vom Immobilienverband IVD erstellte Erschwing-
lichkeitsindex auf einem hohen Niveau. Ein hoher
Wert zeigt eine gute, ein niedriger Wert eine schlech-
te Erschwinglichkeit an. Der Index führt die Fak-
toren Immobilienpreise, Löhne und Gehälter sowie
das Zinsniveau zusammen und gibt Auskunft da-
rüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen
Haushalt finanziell möglich ist, eine Immobilie zu
erwerben.
Immobilien verteuerten sich um bis zu 17 Prozent
Käufer und Bauherren zahlen von Quartal zu Quartal mehr Geld für Wohnim-
mobilien. Die Dynamik der Preissteigerung schwankt allerdings beispielsweise
in Hamburg von plus ein Prozent bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis
2,81 Prozent für Wohnungen. Die größte Preissteigerung im Vergleich zu Ende
2016 verzeichnen Berliner Wohnungen mit 17,31 Prozent. Immobilien als
Geldanlage galten noch vor einigen Jahren wegen der hohen Kaufnebenkosten
als wenig sinnvoll. Das hat sich gründlich geändert. Im Vergleich mit anderen
Anlagen profitieren sie derzeit von der hohen Wertsteigerung, die sie zum Teil
selbst verursachen. Aktienanleger können sich im zweiten Jahr in Folge eben-
falls über zweistellige Renditen freuen. Deutsche Standardaktien erzielten im
Jahr 2017 einen Wertzuwachs von im Schnitt etwa elf Prozent. Mit extrem
niedrigen Zinsen mussten sich dagegen Sparer begnügen. Wer auf Bundesan-
leihen setzte, musste sogar mit Verlusten rechnen. Auch der Goldpreis sank.
Erschwinglichkeitsindex
Quelle: IVD Research
2003
2001
2005
2015
2013
2011
2009
2007
2017
140
130
120
110
100
90
80
70
60
Jahresdurchschnittswerte
leichter Rückgang seit 2015
123