Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft

Steuern sparen mit vermieteten Immobilien Immobilien stehen derzeit hoch im Kurs bei Anlegern. Sie gelten als sichere Anlage, lassen sich wegen der niedrigen Zinsen gut finanzie- ren, weisen gute Renditen und darüber hinaus attraktive Wertsteige- rungen auf. Rund 3,9 Millionen Kleinvermieter – also etwa neun Prozent der privaten Haushalte – vermieten in Deutschland rund 15 Millionen Wohnungen. Die Gruppe der Privatvermieter trägt damit wesent- lich zur Versorgung mit Wohnraum bei, sichert den Bestand und wirkt prägend auf die Ausgestaltung der Mietverhältnisse. Der Staat fördert die Bildung von Immobilieneigentum und gewährt Vermietern steuerliche Vorteile. Das ist dringend geboten, weil die Investition in Immobilien gegenüber anderen Anlageformen verwaltungsintensiver ist und ein langfristiges Engagement erfordert. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. IX R 38/14) haben Immobilienanleger jetzt wieder mehr Spielraum, um bei der Immobilienfinanzierung Steuern zu sparen. Wer beispielsweise eine Eigentumswohnung zur Vermietung kauft, wird die Finanzierung auf eigenen Umstände abstimmen. Eine Möglichkeit, die laufende monatliche Belastung niedrig zu halten, besteht darin, mit der Bank ein Disagio zu vereinbaren. Dabei zahlt die Bank nur einen Teil des Kreditbetrages aus, der Kreditnehmer muss aber den vollen Darle- hensbetrag zurückzahlen. Der einbehaltene Teil wird als Zinsvoraus- zahlung behandelt. Dadurch sinkt die Verzinsung, der Vermieter kann den Auszahlungsabschlag sofort steuerlich als Werbungskosten geltend machen, das zu versteuernde Einkommen ist niedriger und der Anleger spart Steuern. Bislang wurden nur maximal fünf Prozent Disagio anerkannt. Ein höheres Disago galt als nicht marktüblich. Das höchstrichterliche Urteil hat diese Auffassung jetzt revidiert. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass Kreditverträge mit einer Ge- schäftsbank in aller Regel marktüblich sind. Im entschiedenen Fall ging es um ein Disagio von zehn Prozent.

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