Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft

Herbstlaub und Dunkelheit: Jetzt aktiv werden Für Immobilieneigentümer stehen jetzt wieder die typischen Arbeiten im Herbst auf dem Plan: Laub aus Dachrinnen und Fallrohren entfer- nen, Wege fegen und Lichtanlagen überprüfen. Wenn Laub Dachrinnen und Fallrohre verstopft, kann Regen- oder Schmelzwasser unkontrolliert außen am Gebäude herunterlaufen und Feuchtigkeitsschäden verursachen. Wer als Hauseigentümer nicht selbst auf die Leiter steigen will, beauftragt ein örtliches Dienstleis- tungsunternehmen. Die Kosten können als haushaltsnahe Handwer- kerleistung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Vermei- dung von Schäden ist nicht nur im Interesse des Hauseigentümers, sondern betrifft aus das Mietverhältnis. Die Kosten für die Reinigung von Dachrinnen können auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag bei den umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt werden und wenn sie regelmäßig anfallen. Wenn die Bäume ihr Laub abwerfen und viel genutzte oder abschüs- sige Wege dadurch rutschig werden, müssen Eigentümer für Sicher- heit sorgen. Diese Aufgabe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht können Vermieter auf Mieter übertragen. Ähnliches gilt im Herbst auch für die Außenbeleuchtung. Der Hausei- gentümer muss dafür Sorge tragen, dass Besucher, Lieferanten, Mie- ter oder Postboten nicht zu Schaden kommen. Wege und besonders Stufen sollten gut ausgeleuchtet sein, damit niemand stolpert. Das gilt auch für die Wege zu Mülltonnen, zur Garage oder zum Hinterein- gang eines Gebäudes. Licht ist auch ein vielseitiges Gestaltungsmittel und kann Haus und Garten besonders in Szene setzen. Eine gezielte Fassadenbeleuch- tung, die Beleuchtung eines außergewöhnlichen Details am Haus oder im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern erhöht auch die Sicherheit in Bezug auf ungebetene Gäste. Noch mehr Schutz gegen Einbruch bieten effektive Scheinwerfer in dunklen Ecken des Grundstückes, die sich über Bewegungsmelder ein- und ausgeschal- ten lassen. Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass das Licht die Nachbarn nicht stört.

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