KundenZeitung Sommer 2019

Seite 3 Ausgabe: Sommer 2019 Energiewende fördern – Nebenkosten sparen Die unübersichtlichen Förderprogramme bieten zu wenig Anlass, Energie zu sparen. Ein neues Energiepreissystem könnte erfolgreicher sein. Die Energiewende kommt nicht voran. Experten fordern für Deutschland des- halb eine Reform des Energiepreissystems, damit Anreize für emissionsarme Technologien geschaffen werden und sich etwas ändert. Die jährliche Heizkos­ tenabrechnung hängt maßgeblich von der Entwicklung der Energiepreise ab. Sie wäre ein solcher Anreiz. Der Ölpreis stieg im Jahresdurchschnitt 2018 um 21,7 Prozent, der Preis für Fernwärme um 1,8 Prozent, und der Preis für Gas sank um 1,4 Prozent. Der Energieverbrauch insgesamt ist im Kalenderjahr 2018 um etwa fünf Prozent gesunken. Die Ursache dafür waren aber nicht Energiesparmaßnahmen, sondern die milden Temperaturen im vorigen Jahr. Der Stromverbrauch stagniert. Laut Stromspiegel 2019 könnten private Haus- halte aber neun Milliarden Euro pro Jahr sparen. Die vermeidbaren CO 2 -Emis- sionen entsprechen ungefähr denen des Braunkohlekraftwerks Weisweiler, das zu den klimaschädlichsten Kraftwerken zählt. Der meiste Strom lässt sich bei Warmwasser, Waschen und Trocknen sowie Informations- und Unterhaltungs- technik sparen. Mehr Informationen unter www.stromspiegel.de . Private Ladeinfrastruktur für E-Mobile fehlt Die Zukunft ist nicht aufzuhalten. Immer mehr E-Autos kommen auf die Stra- ßen und brauchen eine funktionierende Infrastruktur. Während Ladestationen in Einfamilienhäusern mit geringem Aufwand eingebaut werden können, er- geben sich für Mehrfamilienhäuser technische Herausforderungen. Das Strom- netz ist oftmals nicht dafür ausgelegt, mehrere Autos gleichzeitig zu laden. Das Leitungsnetz muss kostenintensiv erneuert oder optimiert werden. In Woh- nungseigentümergemeinschaften müssen dafür weitreichende Abstimmungs- prozesse erfolgen, weshalb solche Maßnahmen nur selten durchgeführt wer- den. Damit das geplante Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums erfolgreich wird, müssen diese Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Unterstützung von Eigentümergemeinschaften bei der Anschaffung von Lade- stationen ist vielversprechend, weil sie in Deutschland über insgesamt rund vier Millionen Pkw-Stellplätze verfügen. Mieten steigen um bis zu sechs Prozent Das ZIA-Frühjahrsgutachten des Rates der Immobilienweisen beschreibt die Lage des Wohnungsmarktes in Deutschland schonungslos. Der Mieterbund schlägt deshalb Alarm: Die Wohnungsneubauzahlen von weniger als 300.000 pro Jahr bleiben hinter dem Bedarf von 400.000 Wohnungen zurück. Es werden viel zu wenige bezahlbare Mietwohnungen oder Sozialmietwohnungen neu gebaut. Wohnen wird immer teurer, Mieten steigen um bis zu sechs Prozent. Das Baukindergeld habe sich wohnungspolitisch als wirkungslos erwiesen. Eine aktuelle Immowelt-Analyse der Mieten in Studentenstädten kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. In München kostet eine Studentenwohnung mit 790 Euro Miete am meisten, dahinter folgen Frankfurt mit 530 Euro, Stuttgart mit 500 Euro und Berlin mit 470 Euro. Ostdeutsche Studentenstädte sind dank niedriger Mieten eine preiswerte Alternative. Tausch: Abstellräume müssen nicht neu nummeriert werden Tauschen Wohnungseigentümer untereinander Nebenräume außerhalb des Sondereigentums, reicht es aus, die Änderung durch einen Vermerk im Grundbuch eintragen zu lassen. Eine Umnum- merierung aller Kellerräume ist nicht notwendig, entschied das Oberlandesgericht München. Wich- tig ist, dass eine eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum möglich ist und Verwirrungen nicht zu befürchten sind. Die Ände- rung erfordert neben der Zustimmung der Berech- tigten auch deren Einigung in Auflassungsform sowie die Eintragung der Änderung im Grundbuch (OLG München, 24.09.2018, 34 Wx 194/18). Wer haftet bei Schäden am Parkett? Parkettböden sind je nach Qualität mehr oder weniger strapazierfähig. Einige halten 100 Jahre, andere sehen schon nach einigen Jahren rampo­ niert aus. Wer für Schäden haftet, hängt von der Art des Schadens und dem Alter des Bodens ab. Wohnen hinterlässt Spuren. Entscheidend ist, ob es sich um normale Abnutzung handelt oder um echte Schäden. Oberflächliche Kratzer, Dellen und kleine Kerben auf dem Boden sind auf Dauer kaum zu vermeiden. Weist der Boden mehr als nur ober- flächliche Gebrauchsspuren auf, kann der Vermie- ter Schadenersatz fordern. Der Mieter haftet nur anteilig, abhängig von der Mietzeit. Auch das Alter des Bodens spielt eine Rolle. Nach zehn bis zwölf Jahren muss es meistens abgeschliffen und neu ver- siegelt werden. Derartige Arbeiten sind Sache des Vermieters und gehören nicht zu den Schönheits- reparaturen. Gewerbemietrecht: Baustelle berechtigt nicht zur Minderung Überall wird gebaut. Mit den Folgen umzugehen, erfordert Geduld, die nicht jeder aufbringen kann, wenn zusätzlich Umsatzeinbußen drohen. In einem konkreten Fall beklagte der Mieter einen Rückgang der Kundenfrequenz und erhebliche Einnahmever- luste. Das Geschäft für Wohnaccessoires war äußer- lich erkennbar, Baulärm war nur vereinzelt wahr- zunehmen, und der Zugang zu den Geschäftsräu- men war gewährleistet. Nach Ansicht des Gerichts lagen daher keine Gründe vor, die zu einer Mietmin­ derung berechtigten. Solange der unmittelbare Zu- gang möglich ist und keine „Einkapselung“ vor- liegt, fallen die Auswirkungen von Bautätigkeiten in den Risikobereich des Mieters (LG Hamburg, 16.11.2018, 412 HKO 159/17). Foto: AnnaER | Pixabay Foto: Manfred Antranias Zimmer | Pixabay

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