KundenZeitung Frühjahr 2019

Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel E-Mail: info@grabener-verlag.de, © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2019 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Verbraucherzentrale NRW e.V., KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., KfW Bankengruppe, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V., Destatis, SOKA-Bau, Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Dr. Klein Privatkun- den AG, Bundesbank, Stiftung Warentest, Finanztest, CHECK24, Zukunft Altbau, Umweltministerium Baden-Württemberg, Homeday GmbH, Baufi24, Eurostat, Hamburgische Notarkammer, Bundesgerichtshof, Notarkammer Thüringen, Landesbausparkassen, Bundesregierung, Stiftung Baukultur, immowelt.de , Ipsos GmbH, Deutsche Leibrenten AG, McMakler GmbH, Fotos: pixabay.com Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Seite 2 Ausgabe: Frühjahr 2019 Frühjahrsstürme: Wohngebäude richtig absichern Die Strichcodes des englischen Klimaforschers Ed Hawkins sorgen international für Aufsehen. Sie zeigen auf einer Skala von blau bis rot den Temperaturanstieg auf der Grundlage von Wet- terdaten aus rund 130 Jahren. Die Folge der Klimaveränderung sind unter anderem schwere Stürme. Schäden durch Wind ab Windstärke 8 sichern Hausbesitzer mit der Versicherung „Sturm und Hagel“ für durchschnittlich drei Euro mehr imMonat in ihrer Wohngebäudever- sicherung ab. „Sturm und Hagel“ gehört neben „Feuer und Blitzschlag“ sowie „Leitungswasser“ zu den Bestandteilen des Grundschutzes, der für jeden Verbraucher empfehlenswert ist. Die Ver- sicherer ersetzen die Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Weil schwere Unwetter zunehmen, wird auch die Elementarschaden-Zusatzversicherung immer wich- tiger. Dieser zusätzliche Schutz gilt vor allem bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Erdbeben. Auf den Jahrhundertsommer 2018 folgte der Schneewinter 2019. Das Klima ändert sich folgenreich. Die Strichcodes (CC BY-SA 4.0, Ed Hawkins, www.climate-lab-book. ac.uk/2018/warming-stripes/ ) zeigen die Temperaturen von 1881-2017 in Deutschland (oben) und von 1850-2017 weltweit (unten). Objekt sichern per Reservierung oder Vorvertrag Die Zeit zwischen Wohnungsbesichtigung und Notarvertrag kommt manchen Kaufinteressenten lang vor, besonders, wenn alles stimmt und sich die Sorge breit macht, dass jemand anders das gute Angebot wegschnappen könnte. Die Nachfrage ist bekanntlich groß. In diesem Fall kann ein notarieller Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung, die aber rechtlich nicht bindend ist, geschlossen werden. Der Käufer bekundet lediglich sein ernsthaftes Interesse, im Gegenzug verzichten Verkäufer und Makler für einen festen Zeitraum da- rauf, die Immobilie weiter anzubieten. Der Immobilienmakler berechnet in der Regel eine Reservierungsgebühr, die nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags üblicherweise mit der Maklerprovision verrechnet wird. Beratung beim Immobiliengeschäft schützt Käufer und Verkäufer Was im Autohandel weit verbreitet ist, nämlich den Gebrauchtwagen von einem Gutachter checken zu lassen, ist bei Immobilien weniger üblich, aber durchaus sinnvoll. Das Honorar für einen Immobilienfachmann ist gut inves- tiertes Geld. Denn der Fachmann kann am besten die baulichen Gegeben- heiten sowie den Renovierungsbedarf einer Immobilie richtig einschätzen, Neu- oder Umbauprojekte kompetent überwachen sowie frühzeitig mögliche Baumängel erkennen und so teure Nachfinanzierungen vermeiden. Hauspreise steigen in ganz Europa – außer in Skandinavien Deutschland stellt innerhalb Europas keine Aus- nahme dar. In der gesamten EU stiegen die Haus- preise laut Hauspreisindex (HPI) in einem Jahr um durchschnittlich 4,3 Prozent. Deutschland steht mit 4,7 Prozent noch ganz gut da. Anders sieht es in Portugal aus, wo die Preissteigerung 11,2 Prozent betrug, in Irland waren es 12,6 und in Slowenien sogar 13,4 Prozent. Dagegen lag die Preissteigerung in Norwegen und Finnland nur bei 0,5 bzw. 0,7 Pro- zent, in Schweden wurden Häuser sogar um 1,7 Pro- zent günstiger. Diese Zahlen sind kein Trost für Immobilieninteressenten in den sieben deutschen Metropolstädten Berlin, Hamburg, München, Stutt- gart, Frankfurt, Düsseldorf und Köln. Dort stiegen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen binnen zwölf Monaten um fast zwölf Prozent. Vermögen aufbauen mit solider Finanzierung Selbst die besten Zinsangebote für Sparprodukte gleichen aktuell nicht einmal die Inflation aus. Die besten Angebote liegen laut Finanztest bei 1,15 Pro- zent bei einer zweijährigen Laufzeit, also unter der aktuellen Teuerungsrate. Nur wer den sicheren Zinsanlagen etwas riskantere Anlagen wie Aktien- fonds beimischt, kann mehr erwirtschaften. Anders sieht es dagegen aus, wenn Anleger in Immobilien investieren und zusätzlich bei der Finanzierung die steuerliche AfA, das niedrige Zinsniveau sowie steigende Mieteinnahmen berücksichtigen. Lange Zinsfestschreibungen, an deren Ende die Hypothek getilgt ist, machen von einem etwaigen Zinsanstieg unabhängig und sichern die Investition. Kurz erklärt: Erbbaurecht Kommunen, Kirchen und Stiftungen vergeben häufig Erbbaurechte. Besonders für junge Familien mit wenig Eigenkapital kann ein Erbbaurecht eine Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks sein. Der Inhaber des Erbbaurechts hat die Befugnis, das Grundstück zu bebauen. Er wird Eigentümer des Gebäudes, das Grundstück verbleibt dagegen beim bisherigen Eigentümer. Für die Nutzung des Grund- stücks erhält der Eigentümer vom Erbbauberech- tigten regelmäßige Zinszahlungen. Erbbaurechte werden üblicherweise mit einer Laufzeit von 75 bis 99 Jahren bestellt. Das Erbbaurecht kann verkauft, verschenkt oder vererbt werden. Auch die Ein- tragung von Grundschulden oder Hypotheken ist möglich. Dem Erbbauberechtigten kann ein Vor- recht auf Erneuerung oder ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden.

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