Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft

Immobilien richtig vererben und verschenken Die Summe des verschenkten und vererbten Vermögens beträgt Jahr für Jahr über 100 Milliarden Euro. Einen beträchtlichen Anteil daran hat Haus- und Grundbesitz, erst recht seit die Immobilienpreise vie- lerorts stark gestiegen sind. Statistisch gesehen besitzt jeder Haus- halt in Deutschland mehr als 200.000 Euro Nettovermögen. Irgend- wann macht sich jeder Gedanken darüber, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das ist immer dann die einfachste Lösung, wenn die Verhältnisse klar sind, es nur einen Erben gibt oder nur Geldvermögen geteilt werden muss. Anders sieht es beim Vererben von Immobilien an mehrere Erben aus. Dann geht es um eine gerechten Aufteilung, die Absicherung des überlebenden Partners, darum, wie Streit vermieden werden kann oder auch um Steuerfragen. Die Mehrzahl der Erbschaften kann wegen hoher Freibeträge steu- erfrei übertragen werden. Jedem Erben steht ein persönlicher Frei- betrag zu, in dessen Rahmen er erben kann, ohne dass Erbschafts- steuer fällig wird. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher der Freibetrag. Unverheiratete, Pflegekinder oder die Kinder des Partners haben die geringsten Freibeträge. Um Steuern zu sparen, kann eine Schenkung helfen. Im Gegensatz zur Erbschaft können die persönlichen Freibeträge des Beschenkten alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Das ist dann be- sonders sinnvoll, wenn die Immobilie sehr wertvoll ist. Mitglieder einer Erbengemeinschaft können nur gemeinsam über das Elternhaus entscheiden. Die Entscheidung darüber, ob das Haus oder die Wohnung vermietet oder verkauft werden soll, setzt eine Einigung voraus. Daher ist es wichtig, rechtzeitig und sorgfältig zu planen, was geschehen soll. Unterstützung bietet dabei das Heft der Zeitschrift Finanztest, das auch online abrufbar ist unter www.test. de/immobilie-vererben.

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