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Jeden Monat neu | Ausgabe 01| Januar 2024

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. Editorial

Neues Jahr | Neues Glück | Neue Chancen

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(Foto Copyright: © Ichigo121212, Pixabay)

Wir beginnen den ersten Text des Jahres ohne ein festliches Bild für das neue Jahr, sondern mit einer nüchternen Zahl, noch dazu einer roten. Wir verstehen dieses Bild als Symbol, als Mahnung, als Signal, aufmerksam zu sein.

Im vergangenen Jahr wurden Grenzen überschritten – vor allem politisch, aber auch gesellschaftlich und unerträglicherweise wieder kriegerisch.

Die Welt ist aus dem Gleichgewicht geraten. Das ist überall zu spüren, wenn auch nicht direkt in unserem nordeuropäischen, friedlichen privaten Umfeld. Aber sehr wohl geschäftlich: Alle, die in der Immobilienwirtschaft tätig sind, haben den Umschwung deutlich gespürt. Wir haben ausführlich darüber berichtet.

Das Auf und Ab der Konjunktur ist nichts Neues. Wichtig ist, gut informiert zu bleiben und sich nicht von der lautstarken Empörung der ewig Gestrigen manipulieren zu lassen. Der Immobilienmarkt ist besser als er manchmal dargestellt wird. Wir berichten weiterhin über Veränderungen, Neues und Bewährtes, Chancen und Risiken - und ja, auch über die vielen positiven Seiten der Immobilienwirtschaft.

Unsere erste Änderung in diesem Jahr! Unsere Festnetznummer ändert sich. In Zukunft erreichen Sie uns am schnellsten und direktesten unter: 0431 - 5601237. Bitte notieren!

0431-5601237

Viel Spaß beim Lesen!

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Astrid Grabener
Redaktion und Verlagsleitung

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. Redaktion

Neues Jahr 2024: Neue Gesetze,
Regelungen und Vorgaben

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(Foto: © 165106, Pixabay)

Selten war der Start in ein neues Jahr so von Unsicherheiten geprägt wie der Jahreswechsel 2023 / 2024. Die völlig veränderte Haushaltslage des Bundes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfordert ein schnelles Umdenken – beim Klimaschutz und bei Investitionen in den Wohnungsbau. Das ist neu im Jahr 2024:

Viele neue Gesetze sollen Bürger und Unternehmen entlasten. Betroffen sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Autofahrer und Häuslebauer. Änderungen gibt es beim Mindestlohn, beim Kindergeld, beim Einkommensteuertarif und bei der Ausbildungsvergütung.

Das Arbeitszeiterfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab 2024, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch zu erfassen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen. Die Renten werden im kommenden Sommer um 3,5 Prozent angehoben. Die Einkommensteuertarife werden an die Inflation angepasst. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 11.604 Euro pro Jahr.

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens soll vorangetrieben werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum Standard werden. Der Anspruch der Eltern auf Kinderkrankengeld soll von 10 auf 15 Tage erhöht werden.

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Regierung private Investitionen fördern und für mehr wirtschaftliche Dynamik in den kommenden Jahren sorgen. Die Abschreibungsmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Mit Beginn des Jahres 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten: Neue Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es besteht keine Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung zu ersetzen. Defekte Heizungsanlagen dürfen repariert werden. Dies gilt jedoch nicht für Heizkessel, die länger als 30 Jahre in Betrieb sind.

Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises wurde durch das GEG erweitert: Künftig muss im Ausweis auch die Art der erneuerbaren Energien angegeben werden, die zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe eingesetzt werden.

Sie dürfen diesen Text auch gern für jede eigene Verwendung nutzen, Print und Online, honorarfrei! (Bitte Quelle angeben: Copyright © Grabener|s Newsletter, Grabener Verlag, Kiel, 2023)

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. Verlagsinformation: Angebote

Wir arbeiten an der nächsten Kundenzeitung 1/2024

  • Laufzeit: Die Ausgabe erscheint in der ersten Märzwoche und hat eine Laufzeit bis Anfang Juni 2024 – also volle drei Monate.
  • Redaktionsschluss: 05. Februar 2024
  • Abstimmung: Zwischen dem 22.01. und dem 26.01.2024 werden wir Sie anrufen. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie gerade in dieser Zeit nicht zu erreichen sind, wäre es ganz prima, wenn Sie sich kurz melden würden, um die Vorgaben abzustimmen.

Rufen Sie bei Fragen gern an:

0431-5601237

Mehr Information finden Sie hier >>>

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. Zum Schluss

Der nächste Frühling kommt bestimmt ...

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(Foto Copyright: © Sunflair, Pixabay)

.Die nächste Ausgabe kommt am 15. Februar heraus.

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