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Jeden Monat neu | Ausgabe 11 | November 2019

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. Editorial

Mietendeckel und "Vergemeinschaftung": Politischer Irrsinn oder Schutz des Grundrechtes auf Wohnen

Treibt die Politik seltsame Blüten? Oder nimmt sie ihre ureigene Aufgabe wahr? Klar ist: Mit Wasser, Lebens- und Arzneimitteln spekuliert man nicht. Oder doch? Und wie ist das mit dem Dach über dem Kopf? "Der Wohnungsmarkt darf kein Casino sein", schreibt der Berliner Tagesspiegel.

Der Markt regelt das. Stimmt das noch in Zeiten der Verschiebung ehemaliger Gewissheiten und Tugenden? Wir alle nehmen derzeit an einem riesigen Finanzmarkt-Experiment teil. Niemand weiß, wie sich die Zinspolitik der EZB langfristig auswirkt und welches Instrument in der nächsten Krise greifen soll, wenn schon jetzt alle Register gezogen wurden.

Auf Teufel komm raus wird gewirtschaftet, produziert, vermehrt, werden eifrig "Deals" geschlossen. Ist denn die Welt nur noch ein Markt? Wer zahlt am Ende für unseren Wohlstand? Und wie sieht diese Welt aus, in der es entweder Gewinner oder Verlierer gibt?

Wer behauptet, die Antwort zu kennen, blufft in trumpistischer Weise, was allerdings heutzutage nicht weiter auffällt. Gewiss ist indes: Die wachsende Ungleichheit spaltet die Gesellschaft, schafft Frust, Angst und Agression, erzeugt eine dauerhafte Kampfhaltung. Auf der Strecke bleiben Lebensqualität, Kultur und Menschlichkeit. Der Ton wird rauer, die Methoden werden härter.

Ich frage Sie ganz direkt und bin gespannt auf Ihre Reaktion: Brauchen wir in gewissem Rahmen einen besseren Schutz des Grundbedürfnisses auf Wohnen?

Herzliche Grüße

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Astrid Grabener
Leiterin der Redaktion

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. Beitrag zur Diskussion

Politische Sonderwege: Fakten zum Mietendeckel

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(Foto: © Couleur, Pixabay)

(GraA) Die Insider in der Immobilienwirtschaft staunen ungläubig. Die Idee eines Mietendeckels oder gar von Immobilienenteignungen des Berliner Senats ist für sie so wirklichkeitsfremd, dass bisher niemand ernsthaft an eine Realisierung gedacht hat. Dennoch ist jetzt im Koalitionsausschuss eine Einigung erzielt worden über das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“, das Anfang 2020 in Kraft treten soll.

Betroffen sind rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin, ausgenommen sind Neubauten ab Januar 2014 und der preisgebundene soziale Wohnungsbau. Die Mieten in Berlin sollen rückwirkend zum 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren werden. Überhöhte Mieten kann das zuständige Bezirksamt auf Antrag der Mieterinnen und Mieter auf das zulässige Maß herabsetzen. Die Miete ist überhöht, wenn sie die Obergrenzen um 20 Prozent übersteigt und keine Genehmigung, zum Beispiel für eine höhere Miete aufgrund von Modernisierung, vorliegt. Bei der Wiedervermietung gilt grundsätzlich die Vormiete. Überschreitet diese die Obergrenzen, wird sie herabgesetzt.

Ob diese Regelung Modellcharakter haben wird und andere Städte nachziehen werden, ist offen. Bereits jetzt zeigt sich eine hohe Klagebereitschaft. Dabei geht es um die Verhältnismäßigkeit und um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Verbände und Organisationen kritisieren das Gesetz scharf. Sie beklagen die Verunsicherung von Mietern und Vermietern, denen ein hohes Risiko aufgebürdet wird. Renovierungen und Sanierungen bleiben aus. Überdies vermuten sie, dass Berlin als Investitionsstandort für Wohnungsbau abrutschen wird. Der Bau dringend benötigter neuer Wohnungen werde dadurch verhindert. Der zu geringe Wohnungsbau in der wachsenden Metropole sei die wahre Ursache des angespannten Mietmarktes. Die erforderlichen Neubauzahlen von 20.000 Wohnungen pro Jahr wurden zuletzt um mehr als 4.000 Wohnungen verfehlt. Die Zahl der Baugenehmigung sinkt seit 2017.

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(Foto Copyright: Daniel Kirsch, Pixabay)

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