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Jeden Monat neu | Ausgabe 02 | Februar 2019

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. Editorial

Jetzt heißt es aufpassen

Die Begehrlichkeiten sind groß. Das kann man ja verstehen. Die zwingend vorgeschriebene Reform der Grundsteuer ist eine einmalige Gelegenheit unter dem Deckmantel von Gerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit eine neue Steuerquelle zu erschließen.

Die Chancen sind einmalig. Die kann sich der Staat nicht entgehen lassen. Betroffen sind fast 36 Millionen Grundstücke und alle Bundesbürger, die zukünftig auf eine ganz neue Art zur Kasse gebeten werden können: Eigentümer werden direkt zur Steuer herangezogen, Mieter über die Nebenkosten oder, falls das verboten werden sollte, über die erhöhte Grundmiete.

Was bedeutet das? Erst einmal werden komplizierte Vorschläge gemacht (zum Beispiel ein Eckpunkteplan), die solange wiederholt werden, bis es scheinbar keinen anderen Weg mehr gibt. Dann werden die umstrittenen Regelungen so lange diskutiert, bis Unübersichtlichkeit herrscht. Wenn langsam Müdigkeit einkehrt und keiner mehr durchblickt, werden Formulierungen gewählt, die am Ende regelmäßig steigende Grundsteuern bedeuten könnten.

Was tun? Aufpassen! Praktiker, Organisationen und Verbände warnen vor dem neuen Bürokratiemonster und steigenden Wohnkosten. Sie fordern: Die neue Steuer muss aufkommensneutral sein, darf kein Selbstbedienungsinstrument des Staates werden und muss praktisch umsetzbar sein. Lesen Sie dazu auch den ersten Beitrag in diesem Newsletter.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

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Ihre Astrid Grabener
Leiterin der Redaktion

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. Beitrag zur Diskussion

Grundsteuer: Thema des Jahres 2019

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Der Staat versucht gerade zu Lasten der Bürger ein Instrument zu erfinden, das möglicherweise darauf hinausläuft, die regelmäßige Erhöhung der Grundsteuer zu programmieren (Foto: hrohmann, pixabay.com).

Die Grundsteuerreform war Thema der Finanzministerkonferenz im Januar 2019 und wird vermutlich noch länger für kontroverse Debatten sorgen. Bund und Länder haben Eckpunkte festgelegt, die Grundlage für eine neue Gesetzgebung werden sollen. Betroffen sind alle Bundesbürger – Eigentümer, Vermieter und Mieter.

Verschiedene Vorschläge, wie die Reform aussehen könnte, werden derzeit diskutiert: ein flächenorientiertes sowie ein ertragswertorientiertes Modell. In letzteres sollen die Nettokaltmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und die Bodenrichtwerte einfließen. Kritiker dieses Modells befürchten ein Bürokratiemonster. Das Verfahren sei so komplex, dass sowohl Wohnungsunternehmen als auch Finanzverwaltung vor unlösbare Herausforderungen gestellt werden würden.

Der Eckpunkteplan mildert einige der bisherigen Vorschläge ab. Im Gegensatz zum ursprünglichen Ansatz des Bundesfinanzministers sollen nicht Einzelbewertungen für jedes Immobilienobjekt vorgenommen, sondern Pauschaldaten verwendet werden, zum Beispiel regionale Durchschnittsmieten, die bei den Statistikämtern vorliegen. Grundstücke sollen nach Bodenrichtwerten in Zonen eingeteilt und vor 1948 errichtete Gebäude sollen einheitlich bewertet werden. Einzelbewertungen soll es geben, wenn die tatsächliche Nettokaltmiete bis zu 30 Prozent unterhalb der örtlichen Durchschnittsmiete liegt. Dieser Kompromiss gilt als Zwischenergebnis. Die Finanzminister der Länder haben sich angenähert, sind sich aber noch längst nicht einig.

Die Reform ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das System der Grundsteuer im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt hatte. Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 muss sie reformiert werden. Wenn das gelingt, dürfen die derzeit geltenden Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden.

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. Interna aus dem Verlag

Neue Prokuristin im Verlag

Jennifer Guse: Büroleiterin wird Prokuristin

Die erste Ansprechpartnerin in unserem Büro kennen die meisten unserer Anrufer: Jennifer Guse. Freundlich, kompetent und bestimmt sorgt sie dafür, das alles in richtige Bahnen kommt. Damit sorgt sie für eine verlässliche Ordnung und zugleich für ein gutes Arbeitsklima – durch ihr gewinnendes Lachen und durch ihre legendäre Begeisterung für selbstgemachte Backwaren. Wir wissen das sehr zu schätzen. Am meisten überzeugen uns aber ihre Zuverlässigkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr absoluter Einsatz. Die Verlagsleitung hat Jennifer Guse daher Prokura erteilt.

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. Verlagsinformation

Immobilien Almanach 02 | Call for Papers

Neue Auflage in Vorbereitung

Die Redaktion im Grabener Verlag hat mit dem Jahresbeginn die Arbeit für die nächste Ausgabe des Immobilien Almanaches aufgenommen. Bis Anfang Juni sammeln wir Themen und Beiträge, nehmen Kontakt auf mit maßgeblichen Instituten, Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen in der Immobilienwirtschaft, die etwas zu sagen haben. Das ist ganz im Wortsinn zu verstehen.

Derzeit passiert ganz viel in der Branche. Wir suchen diejenigen, die in ihrem jeweiligen Fachbereich fundierte Aussagen machen können, diese mit Argumenten und Zahlen belegen und auf diese Weise zusammen mit anderen Autoren des Immobilien Almanches zu einem Gesamtbild der Entwicklung der Immobilienwirtschaft beitragen können.

.Möchten Sie dabei sein? Hier finden Sie Informationen für Autoren als PDF zum Download.

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. Mitarbeiter_in gesucht

Neue Kollegin (m/w/d) im Team gesucht

Wir haben Bedarf an einer Fachkraft im Bereich Marketing

Daher suchen wir zum baldmöglichen Beginn eine neue Kraft im Team. Eine Ausbildung im Bereich Marketing wäre prima, zum Beispiel als Studium der Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Marketing, als Fachwirt_in Marketing oder als Kauffrau / Kaufmann für Marketingkommunikation.

Erfahrung in diesem Arbeitsbereich wäre von großem Vorteil. Kenntnisse aus und Interesse an der Immobilienwirtschaft setzen wir voraus.

Über aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen freuen wir uns. Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte an info@grabener-verlag.de.

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.Die nächste Ausgabe kommt am 15. März heraus.

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