Persch Consult NEWS / Winter 2019-2020

Seite 3 Winter 2019/2020 Studentenbuden: Nicht überall teurer Für Studienanfänger lohnt sich ein Preisvergleich. Die Miete ist zu einem wichtigen Faktor bei der Wahl des Studienortes geworden. Mängelbesichtigung in Begleitung Macht der Mieter Mängel an der Wohnung geltend, darf der Vermieter diese besichtigen, damit er ent- sprechende Maßnahmen einleiten kann. Er darf allerdings nicht beliebige Personen zur Besichti- gung mitbringen. Zulässig sind nur Handwerker oder Sachverständige, aber nicht sachunkundige Personen, die lediglich als Zeugen dienen sollen. Darauf wies das Landgericht Nürnberg-Fürth hin. Aus der im Grundgesetz verankerten Unverletzlich- keit der Wohnung folge, dass das Besichtigungs- recht schonend auszuüben sei (LG Nürnberg-Fürth, 18.06.2018, Az. 7 S 8432/17). Das Portal Immowelt hat die Mieten für Singlewohnungen in den 68 deutschen Hochschulstädten untersucht. Bemerkenswert ist, dass die Mieten für diese oft von Studenten genutzten Wohnungen im Vergleich zum letzten Jahr in 30 Städten stabil blieben oder sogar sanken. Dazu gehören München, Nürn- berg und Bremen mit Reduzierungen um jeweils drei Prozent, sowie Konstanz (zwei Prozent) oder Gießen (sechs Prozent). Grund ist ein Sättigungseffekt: Die Grenze des für Studenten noch Bezahlbaren ist schlicht erreicht. Auch imOsten Deutschlands sind die Mieten für Studentenwohnungen zum Teil gesunken, so etwa in Chemnitz oder Rostock (je fünf Prozent). In Dresden und Magdeburg blieben die Durchschnittsmieten gleich. Erhebliche Steigerungen gab es in Baden-Württemberg. In Tübingen stiegen die Mieten für Kleinwohnungen innerhalb eines Jahres um 22 Prozent, in Stuttgart um 19 Prozent. Steigerungen gab es auch in Heidelberg um 14 Prozent und Ulm um 12 Prozent. Foto: Schlüsseldienst | Pixabay Foto: Moby Motion | Pixabay Mietpreisbremse verfassungsgemäß Die sogenannte Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen den rasanten Anstieg der Mieten verlangsamen. Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Miete bei einer Neuvermietung in einem ausgewiesenen Gebiet mit angespanntemWoh- nungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent über- steigen darf. Geregelt ist dies in § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Juli 2019 entschieden, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Sie verletze weder die Eigentums- garantie des Grundgesetzes noch den allgemeinen Gleichheitssatz oder die Vertragsfreiheit. Die Schaffung neuer und moderner Wohnungen werde da- durch gesichert, dass Neubauten und Wiedervermietungen nach umfassender Modernisierung von der Regelung ausgenommen sind (BVerfG, Az. 1 BvL 1/18). Wohnungseigentum: Zwei Wohnungen, zwei Stimmen? Wie viele Stimmen ein Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung hat, richtet sich nach dem Abstimmungsverfahren. Gehören ihm zwei Woh- nungen, hat er nach dem Kopfteilprinzip trotzdem nur eine Stimme. Bei An- wendung des Objektstimmrechts sind es jedoch zwei Stimmen. Werden beide Wohnungen miteinander vereinigt, hat er nach beiden Verfahren nur noch eine Stimme. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund hervor. Der gesetzliche Normalfall ist die Abstimmung nach dem Kopfteilprinzip. In der Teilungserklärung kann jedoch ein anderes Abstimmungsverfahren, wie beispielsweise das Objektstimmrecht, festgelegt werden (AG Dortmund, 14.06.2019, Az. 514 C 4/19). Schlüsselübergabe beim Wachdienst Ist der Mietvertrag beendet, muss der Mieter die Wohnung zurückgeben. Streit gibt es immer wieder darüber, wie die Rückgabe ablaufen muss. Das Oberlandesgericht Naumburg befasste sich mit der Klage eines gewerblichen Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution. Nach fristgerechter Kündigung durch den Mieter hatten sich beide Seiten nicht auf einen Übergabetermin einigen können. Eine Frist- setzung des Mieters blieb erfolglos. Schließlich übergab der Mieter die Schlüssel dem für das Gebäude zuständigen Wachdienst. Dem Gericht zufolge war dies ausreichend und die Kaution war zurückzuzahlen (OLG Naumburg, 10.12.2018, Az. 1 U 25/18). Illegaler Schusswaffenbesitz: Fristlose Kündigung Die Aufbewahrung einer illegalen Schusswaffe in einer Mietwohnung ist ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Land- gericht Berlin. Die Polizei hatte eine Wohnung im Zusammenhang mit einem Museumseinbruch durchsucht und dabei eine scharfe Pistole samt Munition gefunden. Die Mieterin und ihre beiden Söhne besaßen keinen Waffenschein. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung der Vermieterin: Die unerlaubte Aufbewahrung einer scharfen Waf- fe mit Munition sei nicht mehr vom vertrags- gemäßen Gebrauch einer Mietwohnung umfasst und gefährde obendrein den Hausfrieden (LG Ber- lin, 25.06.2018, Az. 65 S 54/18).

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