Persch Consult NEWS / Winter 2019-2020

Seite 2 Winter 2019/2020 Haus- und Grundbesitzerhaft- pflicht: Gründlich vergleichen Schnell ist es passiert: Ein Herbststurm weht Dach- ziegel auf geparkte Autos, ein morscher Ast landet im Fenster des Nachbarn oder ein Passant stürzt, weil der Gehweg zugeschneit ist und der Mieter nicht geräumt hat. Dann haftet der Eigentümer bzw. Vermieter. Da hilft nur eins: eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Der Stif- tung Warentest zufolge gibt es große Preisunter- schiede. Ein Vergleich der Prämien und Konditionen lohnt sich. Für ein vermietetes Einfamilienhaus gibt es Angebote ab 25 Euro im Jahr, für Mehrfamilien- häuser ab 43 Euro. Empfohlen wird eine Versiche- rungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Wer sein Haus selbst bewohnt, ist mit einer Privat- haftpflicht ausreichend geschützt. Baudarlehen immer höher Immer niedrigere Zinsen machen Baudarlehen im- mer günstiger. Allerdings steigen auch die Kauf- preise. Dadurch müssen sich Käufer und Bauherren immer höhere Beträge leihen. Aus dem Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung geht hervor, dass die durchschnittliche Darlehenshöhe im Juli 2019 bei 263.000 Euro lag. Im Vormonat waren es noch 252.000 Euro, im Juli des Vorjahres 225.000 Euro. Die durchschnittliche Sollzinsbindung lag bei 13,87 Jahren. Käufer können oft nicht mehr die bisher üb- lichen 20 Prozent Eigenkapital plus Kaufnebenkos- ten aufbringen. Zwar gibt es auch hier Finanzie- rungsangebote, dabei ist jedoch gute Bonität gefragt. Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel E-Mail: info@grabener-verlag.de, © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2019/2020 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: vdpResearch, Immowelt Group, Bulwiengesa, IW- Köln, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Bundesministerium der Justiz, Bayerische Staatsregierung, Dr. Klein Trendindikator, Schoellerbank AG, Destatis, Anwalt-Suchservice, BGH, BFH, BVG, Stiftung Warentest, KEA Klimaschutz- und Energieagentur GmbH, DIW Berlin, Leibniz-Institut für ökologische Raument- wicklung, Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, JLL, DIN Deutsches Insti- tut für Normung, Prognos AG, Institut für Flugmechanik und Flugregelung der Universität Stuttgart, Postbank, Bethge & Partner, justiz.bayern.de, landesrecht. sachsen-anhalt.de , gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de , justiz.nrw.de Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Umschuldung ohne Gebühren Viele Immobilienkäufer nehmen nach Ablauf der Zinsbindung eine Umschuldung vor. Dazu muss der Kreditgeber die gestellten Sicherheiten mit Treu- handauflagen auf die neue Bank oder Sparkasse übertragen. Geldinstitute verlangten für diesen Vorgang bisher meist Gebühren. Auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes hin hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden: Eine Vertrags- klausel, die dem Kunden für die Umschuldung eine Gebühr auferlegt, ist unwirksam. Der Aufwand ist mit der Zahlung von Zinsen ausreichend abgegol- ten (BGH, 10.09.2019, Az. XI ZR 7/19). Grundstückskauf ist keine außergewöhnliche Belastung Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belas- tungen, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dies ent- schied der Bundesfinanzhof. Eine unter Multipler Sklerose leidende, schwer- behinderte Frau hatte mit ihrem Mann einen Bungalow gebaut. Da sie keine Treppen steigen konnte, musste das Gebäude eingeschossig sein. Um trotzdem die gewünschte Wohnfläche zu erreichen, kaufte die Bauherrin ein um 151 Quadratmeter größeres Grundstück. Die Mehrkosten wollte sie als außer- gewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das Gericht entschied: Absetzbar sind zwar Mehraufwendungen für barrierefreie Duschen, Rollstuhl- rampen oder Treppenlifte. Die gewünschte Wohnungsgröße hat jedoch nichts mit der Behinderung zu tun und ist Privatsache (BFH, 17.07.2014, Az. VI R42/13). Haushalte heizen mehr – Sanierung spart Geld Ein warmer Sommer garantiert keine niedrigen Heizkosten im Winter. Foto: ErikaWittlieb | Pixabay Der Wärmemonitor 2018 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt: Die deutschen Privathaushalte haben 2018 imDurchschnitt zwei Prozent mehr Heizenergie verbraucht. Seit 2015 ist der Heizenergiebedarf um sechs Prozent pro Quadratmeter gestiegen. Teuer wurde dies für Häuser mit Ölhei- zung: 2018 stieg der Heizölpreis um neun Prozent, während der Gaspreis im Schnitt um vier Prozent sank. Rund die Hälfte der Mehrfamilienhäuser wird mit Gas beheizt, ein Viertel mit Öl. Der Wärmemonitor zeigt auch die Sanie- rungsquote: Zwischen 1992 und 2000 schwankte der Anteil der pro Jahr neu gedämmten Häuser im Osten Deutschlands zwischen ein und vier Prozent. Im Westen stieg er seit 1992 von 0,3 Prozent auf knapp ein Prozent; seit 2016 fällt er wieder. Energetische Sanierungen senken den Wärmebedarf. Elternunterhalt: Entlastung für erwachsene Kinder Können sich Senioren einen Pflegeplatz nicht leisten, springt das Sozialamt ein – und nimmt oft die erwachsenen Kinder der Hilfebedürftigen in Regress. Denn die gesetzliche Unterhaltspflicht besteht auch für Kinder gegenüber ihren Eltern, und der Anspruch geht in solchen Fällen auf das Sozialamt über. Die Geldforderung kommt oft überraschend, manchmal besteht schon seit Jahr- zehnten gar kein Kontakt mehr zum Elternteil. Immobilien können in Gefahr sein, wenn diese nicht zum Wohnen benötigt werden oder aus Sicht der Be- hörde unangemessen groß sind. Eine geplante Gesetzesänderung soll zum 1. Januar 2020 mit dem prozessträchtigen Problem aufräumen: Dann sollen nur noch Kinder mit einem Einkommen ab 100.000 Euro brutto zahlungs- pflichtig sein. Eine Auskunftspflicht über das Einkommen soll nur noch beste- hen, wenn offensichtlich ist, dass die Kinder gut verdienen. Foto: Rawpixel | Pixabay

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