Persch Consult NEWS - Winter 2018/2019

Seite 3 Ausgabe: Winter 2018 / 2019 Möbliertes Wohnen liegt im Trend Die Vermietung möblierter Wohnungen hat Vorteile für Mieter und Vermieter. Die Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen wird immer be- liebter, zum Beispiel, um den Umzug für alte und neue Mieter zu vereinfachen oder weil das Angebot dem Trend zum temporären Wohnen folgt. Vermieter sollten sich aber genau erkundigen, welchen Aufschlag sie für die Möblierung berechnen, wenn sie steuerliche Vorteile erzielen wollen. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 14/17) hatten Eltern ihrem Sohn eine teilmöblierte Wohnung vermietet. Darin befanden sich eine neue Einbau- küche, eine Waschmaschine und ein Trockner. In ihrer Steuererklärung mach- ten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie unterließen es, für die vermieteten Geräte die ortsübliche Vergleichsmiete gesondert anzu- geben, berücksichtigten die überlassenen Gegenstände jedoch nach dem Punktesystem des Mietspiegels. Das Finanzamt erkannte die Werbungskosten- überschüsse nicht in voller Höhe an, weil es von einer verbilligten Vermietung der Wohnung ausging. Laut BFH ist bei der Überlassung von Möbeln immer auch ein Möblierungszuschlag anzusetzen. Umfassende WEG-Reform gefordert Ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Häublein im Auftrag des DDIV – Dachverband Deutscher Immo- bilienverwalter – legt eine umfassende Änderung des Wohnungseigentumsrechts nahe. Es geht um Entbürokratisierung, mehr Rechtssicherheit und eine Entlastung der Gerichtsbarkeit. Seit der Reform von 2007 haben sich viele neue Entwicklungen er- geben, die das notwendig machen. Dazu gehören Digitalisierung, E-Mobilität, altersgerechter Um- bau und der klimaneutrale Gebäudezustand. Zu komplexe Abstimmungsverfahren oder zu geringe Instandsetzungsrücklagen führen in der Praxis dazu, dass Wohnungseigentümergemeinschaften viele dringend notwendige Maßnahmen nicht um- setzen können. Auch die Flut an Gerichtsverfahren zumMiet- und Wohnungseigentumsrecht, die mitt- lerweile nahezu ein Fünftel aller zivilrechtlichen Verfahren bundesweit ausmachen, sei ein Grund für Reformen, die die Grundlage für ein gutes Mit- einander von Wohnungseigentümergemeinschaf- ten und Mieterinnen und Mietern legen können. Private Immobilieneigentümer entlasten den engen Mietmarkt Der Großteil des deutschen Wohnungsmarktes ist nicht durch massive Mieter- höhungen, „Herausmodernisierungen“ oder ähnliche Auswüchse geprägt, wie es manche Berichte glauben machen wollen. Private Kleinvermieter unter- scheiden sich in ihrem Verhalten deutlich von den als Aktiengesellschaften geführten Großanbietern. In den durchschnittlich acht Jahre dauernden Miet- verhältnissen erhöhen private Vermieter nur selten die Miete. Im Schnitt liegt sie deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das geht aus der aktuellen Vermieterbefragung von Haus & Grund Deutschland hervor. Der Verbandsprä- sident appelliert an die Bundesregierung, die privaten Eigentümer nicht als Ursache der schwierigen Wohnungsmarktlage zu diskreditieren, sondern als wesentlichen Teil der Lösung mit ins Boot zu holen. Schließlich bieten sie über 60 Prozent aller Mietwohnungen an. Richtig antworten beim Immobilienverkauf Im Verkaufsgespräch geht es am Ende nicht mehr um die wichtigsten Kauf- kriterien, sondern oft nur noch um Kleinigkeiten. Aber an dieser Stelle ist Vor- sicht geboten, denn die falsche Antwort kann das Geschäft sofort oder später gefährden. Wird ein Verkäufer beispielsweise gefragt, ob es im Haus aktuell Risse gäbe, ist dieser nicht verpflichtet mitzuteilen, dass es vor über 25 Jahren Risse gab. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, 12.03.2018, I-9 U 38/17) waren durch ein Erdbeben Risse entstan- den. Das Gericht gestand dem Verkäufer zu, dass das Erdbeben ein einmaliges Ereignis war. Hätte der Käufer jedoch gefragt, ob früher einmal Schäden exis- tierten, hätte der Verkäufer die Risse erwähnen müssen. Aktuelle Trends 2018/2019 des Immobilienmarktes nach Asset-Klassen BÜROIMMOBILIEN Ausblick/Trend 2018/2019 ◗ Flächenumsatz stabilisiert ◗ Weiterhin hohe Nachfrage bei niedrigem Angebot ◗ Spitzenmieten um 4,4 % zum Vorjahr gestiegen ◗ Leerstandsquote gesunken auf 4,3 % (zum Vorjahr und im 2. Halbjahr 2018) ◗ Geringster Leerstand der letzten 17 Jahre ◗ Ø Leerstandsquote: 5,0 % ◗ Rd. 20,0 % weniger Büroflächen fertig- gestellt (Neubau) als zum Vorjahr ◗ Ausweichung auf periphere Lagen ◗ Steigende Nachfrage nach Flexible Office Space Standorten ◗ Spitzenrendite bei 3,25 % Aktuelle Trends 2018/2019 des Immobilienmarktes nach Asset-Klassen LOGISTIK Ausblick/Trend 2018/2019 ◗ Fortsetzung der dynamischen (Nachfrage-) Entwicklung ◗ Zusätzliche Nachfrage durch E-Commerce und gutes konjunkturelles Umfeld ◗ Standorte außerhalb Toplagen stark nach- gefragt => steigende Umsätze ◗ Steigende Grundstücksengpässe und -preise ◗ Neuer Rekordumsatz außerhalb der Ballungsräume ◗ Transaktionsrückgang aufgrund großer Portfoliotransaktionen in 2017 ◗ Spitzenrendite bei < 4,5 %

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