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Ferienwohnungen als Investition immer beliebter

Der Inlandstourismus entwickelt sich insgesamt positiv. 2016 verzeichnete das Statistische Bundesamt drei Prozent mehr Übernachtungen als noch im Vorjahr. Vom Trend zum Urlaub im eigenen Land profitieren auch Vermieter von Ferienwohnungen. Mit dem neuen Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts haben Städte und Gemeinden jetzt bessere Steuerungsmöglichkeiten. Sie können die Nutzung von Ferienwohnungen und selten genutzten Zweitwohnungen genehmigungspflichtig machen. Ferienwohnungen gelten als nicht störender Gewerbebetrieb beziehungsweise als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes. Das bedeutet auch mehr Rechtssicherheit für Vermieter. Durch Touristen verursachter Lärm im Mietshaus muss allerdings nicht geduldet werden, entschied erst jüngst das Landgericht Berlin (AZ 67 S 203/16).