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Hilfreiche Tipps: Steuern sparen beim Immobilienerwerb

Im Zuge des Immobilienbooms haben sich die Bundesländer einen Steuererhöhungswettbewerb geleistet. Die Grunderwerbsteuer liegt derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bemisst sich an dem gesamten Kaufpreis der Immobilie. Weil die Kaufnebenkosten dadurch stark gestiegen sind, müssen sich Normalverdiener nach Einsparmöglichkeiten umsehen. Hier die wichtigsten Tipps: Nicht fest mit dem Gebäude verbundenes Inventar kann beim Kauf eines fertigen Eigenheims von der Besteuerung ausgeschlossen werden. Dazu zählen die Küche, Markisen, Schränke oder auch eine eingebaute Sauna. Kauft ein Bauherr zuerst nur das Grundstück, auf dem das Haus erst errichtet werden soll, fällt die Grundsteuer nur für das Grundstück an, nicht aber für das Haus. Wer also den Grundstückskaufvertrag streng vom Auftrag für den Hausbau trennt, spart eine Menge Geld. Aber Vorsicht: Der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer dürfen nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein, und zwischen Grundstückskauf und Baubeginn sollte eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen. Nach dem Bau oder Kauf können Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich angerechnet werden. Für Maßnahmen wie die Instandsetzung, Erhaltung oder Wiederherstellung einer Immobilie zahlt der Fiskus dann bis zu 1.200 Euro im Jahr zurück. Auch viele Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umzug lassen sich steuerlich absetzen. Neben Transportkosten, Melde- und Ummeldegebühren erkennt das Finanzamt sogar durch den Schulwechsel der Kinder verursachte Kosten an. Umzüge aus privaten Gründen zählen zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Insgesamt sind als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzbar. Wichtig ist in jedem Fall, alle Posten Kosten mit Rechnungen nachzuweisen.