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Auch WEG-Gemeinschaften bekommen Fördergeld

80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören privaten Eigentümern, die selbst darüber entscheiden, ob Ihre Immobilien saniert werden oder nicht. Bei Wohneigentümergemeinschaften liegt die Sache jedoch etwas anders. Sie stehen bei Modernisierungs- oder Sanierungsvorhaben oft vor einem Hindernis, wenn die Rücklagen für überfällige Sanierungen wie Fassadebdämmung oder neue Fenster nicht ausreichen. Der Bundesgerichtshof hat daher bereits 2015 entschieden, dass WEGs zur Aufnahme von Krediten berechtigt sind. Nicht nur das: Der Beschluss zur energetischen Sanierung in der WEG benötigt keine Einstimmigkeit. Vorausgesetzt, eine Maßnahme erhöht den Gebrauchswert des Gemeinschaftseigentums nachhaltig, reicht eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent der Stimmberechtigten, wenn sie mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen. Bislang nehmen nur wenige WEG-Gemeinschaften KfW-Programme in Anspruch. Das liegt auch daran, dass alle Eigentümer haften, wenn ein einzelner nicht zahlen kann. In einigen Bundesländern ist es bereits üblich, KfW-Kredite mit einer Bürgschaft absichern. Diese Methode soll dazu beitragen, dass sich die im bundesdeutschen Durchschnitt sehr niedrige Sanierungsquote bei Eigentümergemeinschaften verbessern kann. Die KFW fördert Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Sanierung von Wohnimmobilien derzeit mit Krediten bis zu 50.000 Euro bei 0,75 Prozent effektivem Jahreszins und gewährt je nach erreichtem Standard zusätzlich einen Tilgungzuschuss bis 27.500 Euro auch für Einzelmaßnahmen und das Heizungs-/Lüftungspaket.