Reform eilt: Grundsteuer muss reformiert werden

Der Bundesfinanzhof hatte 2014 die Berechnungsmethode der Grundsteuer als verfassungswidrig bezeichnet. Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Haltung bestätigt. Bis Ende 2019 muss sich die Politik auf eine Neuregelung einigen, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll. Die Zeit drängt, denn bis April 2019 muss ein realistischer Vorschlag vorliegen. Betroffen sind alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland und alle Steuerzahler. Die wichtigste Forderung lautet, dass die neue Berechnungsmethode aufkommensneutral sein muss. In der Diskussion sind das Flächen-, das Bodenwert- und das Kostenwertmodell. Alle haben Vor- und Nachteile. Das ifo-Institut sprach sich jetzt aus Gründen der Transparenz und Steuervereinfachung für eine Berechnung der Grundsteuer nach Flächen aus.