Immobilien KundenZeitung Sommer 2022

Gesunder, neuer Fußboden in der Eigentumswohnung Bei der Erneuerung des Fußbodens in einer Etagenwohnung gibt es allerlei zu bedenken. Wie strapazierfähig soll der Boden sein, wie hellhörig ist das Haus, wie viel Gewicht verträgt die Statik, leben Kinder in der Wohnung und laufen die Bewohner gerne auf Socken? Ein Baustoff, der alle genannten Fragen positiv beantwortet, ist Kork. Er ist elastisch, kälteisolierend und kaum feuchtigkeitsempfindlich. DasNaturmaterialwirdfürseineStrapazierfähigkeit und gute Trittschalldämmung geschätzt. Eine sechs Millimeter dicke Korkschicht kann den Trittschall um bis zu 21 Dezibel verringern. Korkböden sorgen überdies für ein gesundes Wohnklima und helfen, Energiekosten zu sparen. Das Material ist robust, nachhaltig und vollständig recycelbar. Korkeichen werden circa alle zehn Jahre geschält, und die Rinde wächst nach. Seite 3 Sommer 2022 Die Leerstandsrate bei Wohnungen in Deutschland liegt derzeit nur bei 2,8 Prozent und damit weiterhin unterhalb der benötigten Fluktuationsreserve von drei Prozent. Mietwohnungsmarkt zeigt sich äußerst dynamisch Mieter und Vermieter sollen sich CO2-Preis zukünftig teilen Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für CO2Emissionen erhoben. Aktuell werden 30 Euro pro Tonne CO2 berechnet. Der Preis soll schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Die Bundesregierung hat sich jetzt darauf geeinigt, die Kosten für diese Klimaabgabe ab 1. Januar 2023 nach einem Stufenmodell auf Mieter und Vermieter zu verteilen. Je schlechter die Klimabilanz eines Gebäudes und je älter die Heizung ist, umso größer soll der Anteil des Vermieters sein. Vorgesehen sind zehn verschiedene Einstufungen von Gebäuden zur Energiebilanz. Foto: BHW Mediendienst, 6487 Foto: Piro4d, Pixabay Berlin: Mietendeckel mindert Angebot, Mietspiegel ungültig Die Wohnungspolitik in Berlin ist alles andere als vorbildlich für Deutschland. Die Hauptstadt machte mit ihrem Mietendeckel bundesweit Schlagzeilen und veranlasste viele Fachleute zum Kopfschütteln. Jetzt hat eine neue Studie des Ifo-Instituts auch wissenschaftlich belegt, dass durch den Mietendeckel das Wohnungsangebot in Berlin zurückgegangen ist. Das große Experiment wurde vor rund einem Jahr durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beendet, die Folgen sind bis heute unangenehm spürbar. Zu allemÜbel ist womöglich jetzt auch noch der Berliner Mietspiegel 2021 ungültig. Im Urteil des Amtsgerichts Spandau heißt es: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Wie weitere und vor allem höhere Gerichte dazu entscheiden, bleibt abzuwarten. Rentabel: Wohnimmobilien in kleinen Städten Investoren drängen oft in die Metropolen, weil sie dort die besten Renditeaussichten für Wohnimmobilien vermuten. Forschende an der Universität Bonn haben jedoch herausgefunden: Langfristig brachten Wohnimmobilien in Großstädten im Schnitt weniger Rendite ein als Immobilien in kleineren Städten. Für die Untersuchung wurden Hauspreise und Mieten von 27 ausgewählten Großstädten in 15 Ländern ausgewertet. Das Ökonomenteam verglich die Renditen in den Großstädten mit den durchschnittlichen Renditen im Rest des Landes. Neben internationalen Metropolen wie London, New York oder Tokio untersuchte die Gruppe auch deutsche Städte wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg. Ergebnis: Wohnimmobilien erwirtschafteten in den untersuchten Großstädten in den vergangenen 150 Jahren jährlich durchschnittlich etwa ein Prozent weniger Gesamtrendite. Dieser Effekt zeigt sich übrigens auch, wenn man kürzere Zeiträume betrachtet, zum Beispiel die vergangenen 70 oder 30 Jahre. Entscheidend für hohe Renditen sind konstante Mieteinnahmen. Sie machen fast 70 Prozent der Gesamtrendite aus. Anspruch auf Untervermietungserlaubnis Mietende können ein berechtigtes Interesse daran haben, einen Teil des Wohnraums Dritten zu überlassen, und dürfen dazu die Erlaubnis vom Vermieter verlangen. Bereits der Wunsch eines Mieters, nach dem Auszug eines anderen Mieters auch zukünftig zu zweit und nicht alleine wohnen zu wollen, gilt als berechtigtes Interesse und steht mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang. Ob der ausgezogene Mieter bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages seinen Auszug geplant hatte, ist dagegen unerheblich. Denn Mietende müssen ihre Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages nicht über ihre zukünftige Lebensplanung informieren. Es ist ebenso unerheblich, ob der ausziehende Mieter mit den Plänen des verbleibenden Mieters einverstanden ist oder nicht (LG Berlin, 22.07.2021, Az: 67 S 59/21). Der deutsche Mietwohnungsmarkt zeigt sich laut einer Analyse von BNP Paribas Real Estate trotz Coronapandemie äußerst dynamisch. Ein Grund für die steigenden Angebotsmieten war die Kombination aus hoher Nachfrage und weiterhin knappem Angebot, die auch im zweiten Jahr der Coronapandemie marktbestimmend war. Das Mietpreisniveau in den A-Städten – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – liegt mit durchschnittlich 13,85 Euro/m² weit vorn an der Spitze. Die größte Wachstumsdynamik zeichnet sich jedoch für die Mittelstädte mit einem Plus von fünf Prozent ab. Das Wachstumstempo hat im Vergleich zum ersten Pandemiejahr um zwei Prozentpunkte zugelegt, die Großstädte verzeichnen ein Plus von drei Prozent. Die Bundeshauptstadt bleibt führend bei der Mietentwicklung. Der beispiellose Anstieg der Medianmiete im Bestand um plus 66 Prozent seit 2014 ist dabei sowohl der hohen Attraktivität Berlins als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt geschuldet als auch dem relativ niedrigen Ausgangsniveau. Nur eine konsequente Ausweitung der Bauaktivität könnte zu einer Entlastung auf dem Mietwohnungsmarkt führen.

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