KundenZeitung Herbst 2021

Höhere Darlehen, niedrigere Monatsraten Seite 2 Herbst 2021 Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de , © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2021 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Energie-Fachberater, Fachverband Mineralwolleindus­ trie, Solar Consulting GmbH, Tagesschau, Destatis, Friedrich-Schiller-Universität Jena, immowelt-group.de , immobilienscout24.de, Institut der deutschen Wirt- schaft, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutsches Institut für Urbanistik, Verband der Privaten Bausparkassen, Bundesgerichtshof, CDU/ CSU Bundestagsfraktion, Bethge Legal, Dr. Klein, Deutscher Städtetag, Verband Deutscher Städtestatistiker, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche For- schung, GdW Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, bulwingesa, Cube Real Estate, Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation, Pixabay.de Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Magdalena Broda; Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Sparen für Wohneigentum wieder beliebter Wichtige Sparmotive der Deutschen sind weiterhin die „Altersvorsorge“ und der „Konsum“. Die „Altersvorsorge“ bleibt mit 55 Prozent das meistgenannte Motiv. „Konsum“, also die Rücklage für größere Anschaffungen, nennen 50 Prozent der Befragten. Das entspricht einem Rückgang zum Vorjahr um zwei Prozent. Am stärksten zugenommen hat das Motiv „Wohneigentum“ auf 45 Prozent mit einem Plus von einem Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Coronapandemie hat den Wunsch nach eigenen vier Wänden offensichtlich verstärkt. „Kapitalanlage“ wird mit 27 Prozent und minus zwei Prozent etwas seltener als Sparmotiv genannt. Einen Rückgang um ein Prozent auf drei Prozent gibt es beim Motiv „Ausbildung der Kinder“. Umwandlung nur noch mit Genehmigung Mit dem am 23. Juni 2021 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde das umstrittene Umwandlungsverbot vonMiet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Diese Gebiete bestimmen die Landesregierungen. Dort darf eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum grundsätzlich nur noch mit Genehmigung der Behörde erfolgen. Die Genehmigungspflicht gilt zunächst bis 31. Dezember 2025. Eigentümer von Häusern mit bis zu fünf Wohnungen benötigen keine Genehmigung. Eine Genehmigung wird erteilt unter anderem in Erbfällen, wenn Miterben Eigentümer werden sollen, oder für den Verkauf an Familienangehörige zur Selbstnutzung. Ebenso, wenn mindestens zwei Drittel der gegenwärtigen Mieter die Eigentumswohnungen erwerben wollen, sowie in wirtschaftlichen Not- lagen. Kritiker bemängeln, dass das Verbot gar nichts mit irgendeiner Form der Baulandmobilisierung zu tun habe. Lässt der Nachbar Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenze wachsen, kann er von seinem Nachbarn nicht erwarten, dass der das hinnimmt. BGH: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar von sei- nem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baumes oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. In dem verhandelten Fall ging es um eine rund 40 Jahre alte Schwarzkiefer. Weil der Eigentümer des Baumes nicht bereit war, die überhängenden Äste zurückzuschneiden, schnitt der betroffene Nach- bar die Zweige selbst ab. Der Baumeigentümer verlangte von seinemNachbarn, das zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 234/19) entschied: Das Selbsthilferecht unterliegt keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprü- fung. Die Verantwortung dafür, dass Äste und Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen, ist Sache des Baumeigentümers. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann er nicht von seinem Nachbarn verlan- gen, die Beeinträchtigung seines Grundstücks hinzunehmen. Das Selbsthilfe- recht kann aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein. Vor zehn Jahren lag die durchschnittliche Höhe von Immobiliendarlehen noch bei 145.000 Euro, vor fünf Jahren waren es 193.000 Euro, jetzt liegt die Darlehenssumme für Baufinanzierungen bei über 300.000 Euro. Mit einem Rückgang sei so lange nicht zu rechnen, wie die Immobilienpreise steigen und die Zinsen niedrig bleiben, vermuten Finanz- experten. Die sogenannte monatliche Standard- rate beträgt Anfang 2021 für ein Darlehen von 150.000 Euro mit zwei Prozent Tilgung und zehn Jahren Zinsbindung 368 Euro. Der langfristige Blick zurück zeigt, wie günstig Finanzierungen derzeit sind: Im April 2011 wurde für einen Kredit mit den genannten Standarddaten eine Monatsrate von 803 Euro fällig, vor fünf Jahren waren es 454 Euro. Darlehensnehmer können zurzeit noch relativ ent- spannt auf die Zinsentwicklung blicken. Die leicht gestiegene Inflation gerät jedoch allmählich deut- licher ins Blickfeld. Damit verbunden ist die Erwar- tung von möglichen Zinserhöhungen der Noten- banken und in der Folge von höheren Bauzinsen. Erneuerbare Energien wichtiger Der Stromverbrauch wird aufgrund der wachsen- den Nachfrage im Bereich der Elektromobilität und durch die größere Verbreitung von Wärmepumpen in Zukunft deutlich steigen. An erneuerbarer Ener- gie imGebäudebereich geht daher keinWeg vorbei. Im Gesamtjahr 2020 hatten die erneuerbaren Energien bereits einen Anteil von 46 Prozent am Stromverbrauch. Zu Jahresbeginn 2020, der extrem windreich war, stammten sogar rund 52 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Dennoch sind deutliche Verbesserungen auch in anderen Gebieten der erneuerbaren Energien not- wendig – etwa bei Wasserkraft, Holzenergie, Biogas und Geothermie. Gut zwei Drittel der im Jahr 2020 in Deutschland neu gebauten Wohngebäude wer- den bereits ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Entwicklung der Hypothekenzinsen 4 3 2 1 2013 2015 2017 2021 2011 Laufzeit: 5 Jahre Laufzeit 15 Jahre 1. Juni 2011 bis 1. Juni 2021 Quelle: Finanzpartner.DE GmbH Foto: Chris Armytage, Pixabay

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