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Die Firma NOWAK IMMOBILIEN AG wurde nun bereits zum achten Mal hintereinander von BELLEVUE zum „Best Property Agents“ im Berchtesgadener Land ausgezeichnet.

Wie auch in den letzten Vorjahren wurde die Firma Nowak Immobilien AG mit dem begehrten Qualitätssiegel „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS“ ausgezeichnet.

.Die Jury des größten europäischen Immobilienmagazins BELLEVUE überprüft jährlich hunderte von Maklern und Bauträgern auf der ganzen Welt. Die Bewerbungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der besten sind Seriosität, große Marktkenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem ein ausgezeichneter Service. Ausgezeichnet wurden weltweit ca. 450 Maklerunternehmen, davon ca. 150 in Deutschland. Als einziges Unternehmen im Berchtesgadener Land hat die Firma Nowak Immobilien AG diese hohe Auszeichnung erhalten.

Für viele Kunden ist der Kauf einer Immobilie eine einmalige und kostspielige Sache, bei der sich zahlreiche Fragen ergeben. Diese umfassend zu beantworten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das Geschäft zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln, das muss ein Best Property Agent im Sinne dieses Qualitätssiegels leisten.

Die Preisträger müssen sich jedes Jahr stets aufs Neue beweisen. Die Auszeichnung „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS“ gilt nur für ein Jahr, dann wird neu entschieden, ob das Unternehmen auch im darauf folgenden Jahr seine Arbeit in gewohnt professioneller Manier fortgesetzt hat und sich an die Spielregeln hält.

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Armin Nowak ist Kandidat für den Kreistag
im Berchtesgadener Land

Vorstand der Nowak Immobilien AG, Herr Armin Nowak

Für die kommende Kommunalwahl 2014, die am 16. März 2014 stattfinden wird, ist Herr Armin Nowak, Vorstand der Nowak Immobilien AG, wieder Kreistagskandidat für das Berchtesgadener Land. Er tritt für die FDP auf Liste 8, Platz 2 an.

Neben seiner Tätigkeit als IVD-Regionalbeauftragter für das Berchtesgadener Land und Traunstein ist Herr Armin Nowak auch Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereines Berchtesgaden und Umgebung e.V. Seit mehreren Jahren ist er ehrenamtlich als Mitglied im Prüfungsausschuss für Bürokaufleute und für geprüfte Immobilienwirte (IHK) tätig.

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Einladung:

Informieren & Handeln – Das Reinheitsgebot der Geldanlage

Wir laden Sie gemeinsam mit der Bayerischen Vermögen AG ein, einen Vortrag von Herrn Prof. Max Otte, einem herausragenden Fachmann auf dem Gebiet der Geldanlage, zu besuchen.

Hauptreferent: Prof. Dr. Max Otte
Montag, 17.03.2014 um 19:00 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr
im Haus der Berge in Berchtesgaden


Dr. Max Otte ist Professor für allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzierung und wertorientierter Kapitalanlage. Mehr als ein Dutzend Bücher in Deutschland und den USA hat er zu Wirtschafts- und Kapitalmarktthemen veröffentlicht. In den TV- und Printmedien wird er seit Jahren als ausgewiesener Euro-Experte befragt.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Abend mit Ihnen. Nutzen Sie die Möglichkeit um Herrn Prof. Dr. Otte Ihre persönlichen Fragen zu stellen.

Der Eintritt ist frei – Sie sind unser Gast!

Hier können Sie sich anmelden >>> (PDF-Download)

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Immobilienpreise steigen 2014 nur noch moderat

Die Spezialisten von Immoverkauf24 prognostizieren für 2014 nur noch einen verhaltenen Anstieg der Immobilienpreise bei starken regionalen Unterschieden. Insgesamt wird ein Preisanstieg von rund drei Prozent für Wohnimmobilien in Deutschland angenommen, das ist ein Wert, der leicht über der Inflationsrate liegt, aber unter dem Anstieg der Vorjahre. Höhere Preise sind vor allem in den Großstädten zu erwarten, weil der Zuzug in die Städte anhält und der vielerorts unzureichende Wohnungsbau den Nachfrageüberhang nicht ausgleichen kann. Mit überdurchschnittlichen Steigerungen sei auch in mittelgroßen, wirtschaftsstarken Städten wie Ingolstadt, Wolfsburg oder Augsburg zu rechnen sowie in attraktiven Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg oder Kiel. Zunehmend setzen auch Kapitalanleger auf diese Städte, weil die Investitionsrisiken in den Metropolen gestiegen sind. In Berlin, wo sich die Steigerungen vor allem auf das Zentrum konzentrieren, wird ein Preisanstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr erwartet. In Hamburg kommen verhältnismäßig viele Neubauwohnungen auf den Markt, dort werde voraussichtlich ein Preisanstieg von rund sieben Prozent zu verzeichnen sein, in Düsseldorf, Nürnberg und München sind es neun, in Frankfurt am Main acht und in Freiburg sogar 13 Prozent.

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Aus für alte Kaminöfen bis Ende 2014

In der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter sind Kaminöfen beliebt, weil sie die Behaglichkeit erhöhen und eine Ergänzung zur Heizanlage darstellen. Nach den Anforderungen der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen müssen bis Ende des Jahres 2014 ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. Davon betroffen sind 15 Millionen Anlagen in Deutschland in der Größe ab vier Kilowatt Leistung. Eigentümer können einen Fachmann mit einem Kaminofencheck beauftragen, um zu klären, ob der alte Ofen weiter betrieben werden kann. Die Verordnung verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Kaminöfen, Kachelöfen, Herden und offenen Kaminen und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen. Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden und die Grenzwerte nicht einhalten,dürfen ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Hausbesitzer können ältere Öfen und Kamine weiter nutzen, wenn sie die Einhaltung des Staubgrenzwertes von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und des Kohlenmonoxid-Grenzwertes von vier Gramm pro Kubikmeter durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers nachweisen. Informationen gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

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Hohe Lebens- und Wohnqualität durch weniger Autos

Wer auf der kalifornischen Insel Santa Catalina Auto fahren will, muss laut einer Meldung im Spiegel darauf 14 Jahre warten. Es sei denn, er nimmt ein „Autoette“, das ist ein Golf-Karren oder ein Auto, das kürzer ist als 3,05 Meter. Der Fahrzeugbestand ist limitiert – ähnlich wie in Deutschland auf der Ostseeinsel Hiddensee und den ostfriesischen Inseln sowie in vielen Orten der Schweiz, zum Beispiel Zermatt. Die Stadtverwaltung von Santa Catalina begründet diese Maßnahme mit dem geringen Platz auf der Insel und dem schönen Stadtbild, das bewahrt werden soll. Auch die Uferpromenade der Hauptstadt Avalon ist eine Fußgängerzone. Außer den gewerblichen Fahrzeugen für Müllabfuhr, Feuerwehr und das Taxigewerbe hat Avalon auch die Zahl der privaten Pkw auf der Insel begrenzt. Erst wenn ein Einheimischer wegzieht und seine Pkw-Genehmigung nicht mehr braucht, kann ein anderer eine bekommen. Das dauert zur Zeit rund 14 Jahre. In Deutschland wird der Wirtschaftverkehr hauptsächlich von Dieselfahrzeugen bewältigt, und auch im Personenverkehr spielen Fahrzeuge mit geringen Emissionen an Lärm und Abgasen keine große Rolle. Auf den städtischen Wirtschaftsverkehr entfällt immerhin ein Drittel des gesamten städtischen Verkehrs mit Gütertransporten und Dienstleistungsfahrten sowie Fahrten mobiler Pflegedienste oder der Stadtreinigung. Dort anzusetzen ist vielversprechend, doch es wird wohl noch eine Weile dauern, bis der Autoverkehr in Deutschlands Städten und Gemeinden so wenig stört wie auf Santa Catalina.

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Was hat Vorrang: Verkehrssicherungspflicht oder Eigenverantwortung?

Autofahrern ist zuzumuten, dass sie sich umschauen, wenn sie ihr Auto abstellen. Wer sein Auto beispielsweise direkt an einem Haus abstellt, dessen Dach hoch mit Schnee bedeckt ist, muss damit rechnen, dass sich eine Schneelawine lösen und das Auto beschädigen kann. Das gilt auch für Stellplatzmieter. Vorsorgemaßnahmen des Vermieters – wie eine Sperrung des Parkplatzes oder Warnhinweise vor der Nutzung des Parkplatzes – sind nur dann geboten, wenn die Gefahrenquelle nicht rechtzeitig erkennbar ist. Verkehrsteilnehmer sind zu eigener Sorgfalt angehalten und haften für eintretende Schäden selbst. Der von den Gerichten entwickelte Begriff der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu ergreifen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Betroffene die eigene Sorgfalt außer Acht gelassen hat und sich in einen erkennbaren Gefahrenbereich begeben hat. Überwiegt das eigene Verschulden des Geschädigten, trägt dieser die alleinige Schuld (OLG Düsseldorf, 06.06.2013, 10 U 18/13).

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NOWAK IMMOBILIEN AG
Maximilianstraße 15
83471 Berchtesgaden
Telefon +49 (0) 8652 / 64000
Telefax +49 (0) 8652 / 64081
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Internet: www.nowak-ag.de

Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzender: Rechtsanwalt Werner Böhnlein
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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Fotos / Bilder / Grafiken: Bellevue, Nowak AG