.Sollte diese Mail nicht richtig angezeitgt werden, klicken Sie bitte hier >>>

.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

.

.

v.l.n.r. Frau Katrin Seidinger, Frau Ursula Hölzl,
Frau Christine Ziegler und Vorstand Herr Armin Nowak

Denke immer daran,

dass es nur eine

wichtige Zeit gibt:

Heute. Hier. Jetzt.

Weihnachten heut

Leo Tolstoi

Frohe Weihnachten und für das neue Jahr

Glück, Gesundheit und Erfolg.

Ihr Nowak-Immobilienteam

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

IVD-Marktbericht Winter 2013 für das Berchtesgadener Land

Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden

Das Ende des Immobilien-Booms ist erreicht.

Aktuell steigen die Immobilienpreise im Berchtesgadener Land.
Die Frage ist nur wie lange noch?

Klar, Baugrundstücke und Einfamilienhäuser sowie größere Eigentumswohnungen stehen, wegen der Selbstnutzung, nach wie vor in der Käufergunst. Allerdings sind bei kleinen Eigentumswohnungen zur Kapitalanlage von 1 bis 2 Zimmern bereits Stillstände der Wertentwicklung festzustellen, so der Immobilienexperte Armin Nowak IVD-Reginalbeirat für Südostbayern und Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden. Die Bundesbank warnt bereits davor, dass die Immobilienpreise derzeit einfach zu hoch sind.

Gefährlich kann es für Anleger und Selbstnutzer werden, die heute nur 5 bis 10 Jahre Zinsbindung vereinbaren, wenn die Zinsbindungsfrist später ausläuft und man heute noch nicht weiß, wir hoch dann die Zinsen sind. Da diese aktuell historisch niedrig sind, kann man davon ausgehen, dass diese nach oben gehen werden. Spätestens dann sind die monatlichen Annuitäten nicht mehr so leicht zu schultern, und bei manchen Anlegern drohen Notverkäufe.

Die Nachfrage nach Mietwohnungen stagniert, wobei die Nettomieten leicht ansteigen. Auch die sogenannte zweite Miete (Betriebs- und Heizkosten) kennt aber nur eine Richtung, die nach oben.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

NOWAK IMMOBILIEN AG aus Berchtesgaden spendet 1.000,00 Euro für die Stiftung „Jugend und Bildung“

.

Vorstand Armin Nowak und Stiftungsvorstand Hans-Jörg-Emmerling v.l.n.r.

Wie bereits in den Vorjahren verzichtet die Firma Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden auf aufwendige Weihnachts- und Neujahreskarten sowie Weihnachtsgeschenke. Dafür wird die Stiftung „Jugend und Bildung“ erneut durch eine Spende von EUR 1.000,00 bedacht. Die Stiftung unterstützt präventiv arbeitslose Jugendliche im angrenzenden Traunsteiner, Salzburger und Berchtesgadener Land. Die Zielsetzung der Stiftung Jugend und Bildung ist es, ein aktiver Koordinator zwischen Schulabgängern, Firmenchefs, Handwerksmeistern. berufsbildenden Schulen, Behörden, Verbänden (IHK, HWK etc.) zu sein. Die Stiftung hilft zu organisieren, zu koordinieren und auf diese Weise die frühzeitige Arbeitslosigkeit zu verhindern.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Grunderwerbsteuer auch bei Vertragsaufhebung?

Die Grunderwerbsteuer ist für den Bürger in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Belastung beim Immobilienwerb geworden. Nach dem Erhöhungswettbewerb der Bundesländer beträgt sie jetzt zwischen 3,5 in Bayern und 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein. Das ist besonders bedeutsam, wenn ein Immobilienverkauf rückwirkend aufgehoben wird und über die Zahlung der Grunderwerbsteuer Unklarheit herrscht. Der ursprüngliche Erwerber kann verpflichtet sein, die Grunderwerbssteuer zu zahlen, wenn in der Aufhebungsurkunde gleichzeitig die Veräußerung an einen Ersatzerwerber geregelt wird, entschied nun der Bundesfinanzhof. Für eine Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides ist es zunächst einmal wichtig, dass die Zweijahresfrist eingehalten wird. Sodann müssen die Beteiligten – insbesondere bei einem unmittelbar folgenden Abschluss eines Ersatzkaufvertrages – darauf achten, dass der Aufhebungsvertrag mit dem neuen Kaufvertrag nicht so verquickt wird, dass der Erstkäufer es in der Hand hat, wie und mit wem der zweite Kaufvertrag abgeschlossen wird (BFH, 05.092013, II R 9/12 und II R 16/12).

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mieter muss Schadensersatz leisten

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und sie so an den Vermieter zurückgibt. Die Beklagten waren von 2007 bis Juli 2009 Mieter einer Doppelhaushälfte. Sie hatten das Haus frisch renoviert in weißer Farbe übernommen, strichen einzelne Wände in kräftigen Farben (rot, gelb, blau) und gaben es in diesem Zustand zurück. Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Mieter gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht. Der Schaden des Vermieters besteht darin, dass er die für breite Mieterkreise nicht akzeptable Art der Dekoration beseitigen muss. Die Schadenshöhe von 3.648,82 Euro wurde nicht beanstandet.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Adventszeit: Rauch gefährlicher als Feuer!

Die heimelige Vorweihnachtszeit mit brennenden Kerzen und ein feuriges Silvesterfest bescheren der Feuerwehr am Ende des Jahres und zum Jahreswechsel regelmäßig Hochkonkunktur. Aber auch über das Jahr verteilt sorgen ein Kurzschluss, eine umgestürzte Kerze, Rauchen im Bett oder ein defektes Elektrogerät für Brandgefahr und lebensgefährliche Situationen. Dabei wird oft übersehen, dass Rauch in den meisten Fällen gefährlicher ist als Feuer. Besonders gefährdet sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder in hohem Alter. Dabei hilft es schon, einige einfache Regeln zu beachten: Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen. Stellen Sie Kerzen nur in standfeste, nicht brennbare Halterungen, nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen und nicht an einem Ort mit starker Zugluft. Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind. Stellen Sie einen Eimer Wasser, Feuerlöscher oder ein Feuerlöschspray neben den Tannenbaum. Prüfen Sie alten elektrischen Weihnachtsschmuck auf seine Sicherheit und vermeiden Sie komplizierte Verkabelungen. Elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht. Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Wenn es trotz aller Vorsicht brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden. Falls Sie nicht selbst aktiv werden können, schließen Sie die Tür zum Brandraum und verlassen mit Ihrer Familie die Wohnung. Alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112 und Ihre Nachbarn wenn möglich persönlich. Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Stabile Darlehenshöhe bei Baufinanzierungen

Die durchschnittliche Standardrate für ein Darlehen von 150.000 Euro, das mit einem Beleihungsauslauf von 80 Prozent, zwei Prozent Tilgung und einer zehnjährigen Sollzinsbindung versehen ist, beträgt derzeit 621 Euro und liegt damit 23 Euro über dem Vorjahreszeitraum, also etwa auf Vorjahresniveau. Im Oktober 2013 ging der durchschnittliche Tilgungssatz gegenüber dem Vormonat von 2,29 Prozent auf 2,26 Prozent zurück. Dies ist der niedrigste Wert seit Februar 2013. Die Tilgung liegt aber weiterhin über den von Experten geforderten zwei Prozent, die für eine solide Baufinanzierung und rasche Abzahlung des Darlehens notwendig sind. Die durchschnittliche Sollzinsbindung nimmt geringfügig ab und liegt aktuell bei elf Jahren und drei Monaten. Vor einem Jahr schlossen Erwerber ihr Darlehen im Schnitt für zwölf Jahre ab. Da die Baufinanzierungszinsen voraussichtlich langfristig wieder anziehen werden, raten Experten Kreditnehmern zu einer Zinsbindung von 15 Jahren und länger. So umgehen sie das Risiko, die Restschuld am Ende der Darlehenslaufzeit zu einem wesentlich höheren Zinssatz abtragen zu müssen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, schicken Sie ihn bitte zurück an: info@nowak-ag.de

----------------------------------------------------------------------------------------------------------
NOWAK IMMOBILIEN AG
Maximilianstraße 15
83471 Berchtesgaden
Telefon +49 (0) 8652 / 64000
Telefax +49 (0) 8652 / 64081
E-Mail: info@nowak-ag.de
Internet: www.nowak-ag.de

Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzender: Rechtsanwalt Werner Böhnlein
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
-----------------------------------------------------------------------------------------

.

Folgen Sie Nowak Immobilien AG bei Twitter:
http://twitter.com/NowakImmobilien
Werden Sie Fan von Nowak Immobilien AG auf Facebook:
http://facebook.com/NowakImmobilien

Foto oben: Christbaumkugeln Petra Bork, Pixelio.de