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Seite 3

Ausgabe: Herbst 2017

Große Unterschiede bei den

Kosten für Abwasser

Unterschiede: Instandhaltung und Instandsetzung

Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigen-

tum können ganz oder teilweise auf Sondereigentümer übertragen werden.

Wenn es darum geht, wer wofür zahlt, kommt es auf den genauen Wortlaut in

der Teilungserklärung an. In einem konkreten Fall stand: „Die Kosten der

Instandhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die nur von einem Eigen-

tümer genutzt werden, sind nur von diesem zu tragen“. In der Praxis ist es nicht

immer leicht, eine Wartung von einer Reparatur zu unterscheiden. Doch im

Falle eines Wasserrohrbruches war die Sache klar: Es ging eindeutig um die

Instandsetzung und nicht um die Instandhaltung. Der Bundesgerichtshof hielt

sich genau an die Teilungserklärung und entschied, dass die Gemeinschaft für

die Kosten der Reparatur aufkommenmuss (BGH, 09.12.2016, Az. V ZR 124/16).

Eigenbedarf: „Für eigene Zwecke“ ist kein

ausreichender Kündigungsgrund

Wer seinen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen will, muss die Kündigungs-

gründe nachvollziehbar darstellen. Der pauschale Hinweis, die Wohnung wer-

de „für eigene Zwecke“ benötigt, genügt nicht den Anforderungen des § 573

BGB. Der Vermieter hätte konkrete Umstände nennen müssen, die eine Kün-

digung rechtfertigen, zum Beispiel, warum er die Räume als Wohnung für sich,

seine Familie oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Vermieter hatte

aber lediglich darauf verwiesen, dass er seit zwei Jahren in Berlin lebe, ein

Restaurant betreibe, derzeit bei Freunden wohne und die Wohnung ersteigert

habe, um dort einzuziehen (LG Berlin, 15.11.2016, Az. 67 S 247/16).

Im Sondereigentum darf

umgebaut werden

Das Sondereigentum an einer Wohnung steht dem

Eigentümer zur freien Gestaltung und Nutzung zur

Verfügung. Die übrigen Eigentümer müssen Ände-

rungen in diesem Bereich grundsätzlich dulden. In

einem konkreten Fall ging es um das Vordach eines

Penthauses, das im Zuge von Dacharbeiten im Auf-

trag der Gemeinschaft abgerissen werden musste.

Der Sondereigentümer baute den teilverglasten,

hölzernen Dachvorbau in veränderter Form wieder

auf, was einer Mitbewohnerin missfiel. Der Bundes-

gerichtshof entschied, dass ein Vorher-Nachher-

Vergleich herangezogen werden muss. Nur wenn

eine Baumaßnahme den optischen Gesamtein-

druck des ganzen Gebäudes und nicht nur einzel-

ner Bauteile erheblich verändert, können die an-

deren Wohnungseigentümer dagegen vorgehen

(BGH, 18.11.2016, V ZR 49/16).

Mietpreisbremse abgeschafft

Elf Bundesländer nutzen zumeist in einzelnen Städ-

ten und Regionen seit 2015 die Mietpreisbremse,

um die zum Teil deutlichen Mietsteigerungen zu

begrenzen. Doch das Instrument ist umstritten, weil

es sich zum Beispiel in Berlin als wirkungslos er-

wiesen hat. Die Untersuchung von 117.000 Woh-

nungsinseraten ergab, dass ein Großteil der inse-

rierten Mietwohnungen der Hauptstadt noch

immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete an­

geboten wird: Vor Einführung der Mietpreisbremse

lagen 61,4 Prozent der Angebote im Schnitt um

24 Prozent über der Vergleichsmiete; bis Ende 2016

erhöhte sich der Wert auf rund 26 Prozent. Die Kon-

sequenz: Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Hol-

stein schaffen die Mietpreisbremse ab.

In Deutschland fehlen eine

Million Wohnungen

Um dem Wohnungsengpass entgegenzuwirken, wird alles gebraucht: Mietwohnungs-

bau, sozialer Wohnungsbau, Eigenheimbau und der Bau von Eigentumswohnungen.

Der Wohnraum wird knapp – vor allem in Großstädten, Ballungszentren und

Universitätsstädten, mittlerweile aber auch in 138 Städten und Kreisen.

Zwischen 2010 und 2015 sind die 78 Großstädte in Deutschland um mehr

als 1,2 Millionen Einwohner beziehungsweise um 4,9 Prozent gewachsen. Der

Mieterbund fordert eine Vervierfachung des Mietwohnungsbaus. Auch der

soziale Wohnungsbau dürfe in der nächsten Legislaturperiode nicht vernach-

lässigt werden, sondern müsse auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Die Bau-

sparkassen gehen davon aus, dass Mietwohnungen allein die Probleme nicht

lösen können. Junge Familien seien die Verlierer der galoppierenden Immobi-

lienpreise in den Ballungsräumen. Für diese sollte der Bau eines Eigenheimes

oder der Erwerb einer Eigentumswohnung erleichtert werden. Immobilienei-

gentum dient überdies der Altersvorsorge, denn mietfreies Wohnen im Alter

kompensiert einen Teil der immer niedriger werdenden Renten. Außerdem

macht jeder Umzug in eine eigene Wohnung eine andere Wohnung frei. Fazit:

Es gibt nicht nur eine Lösung für den Wohnungsmarkt, sondern viele Stell-

schrauben, an denen gedreht werden kann.

Der Vergleich der jährlichen Abwassergebühren

unter den 100 größten deutschen Städten hat erge-

ben, dass die Kosten je nach Stadt um mehrere

hundert Euro pro Jahr variieren. So zahlt beispiels-

weise ein Vierpersonenhaushalt in Ludwigsburg im

Durchschnitt 260 Euro im Jahr, in Potsdam dage-

gen mehr als 910 Euro. In der Mitte des Rankings

findet sich die Stadt Marl mit 494 Euro im Jahr. Die

günstigsten Abwasserentsorger kommen aus Bay­

ern oder Baden-Württemberg, die zwanzig teu-

ersten Abwassersysteme liegen mit Ausnahme von

Bremerhaven und Saarbrücken ausschließlich in

ostdeutschen und nordrhein-westfälischen Städten.