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sum: Grabener Verlag Gm

bH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel

E-Mail:

info@grabener-verlag.de,

©

Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017

Redaktion/Foto:

Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber

siehe Zeitungskopf; Fotos:

pixabay.com

Unterlagen, Texte, Bilder, Quellen:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln,

Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin, Hans-Böckler-Stiftung, IVD, Haus &

Grund Deutschland, LBS und Sparkassen, Immowelt.de,

destatis.de

, Postbank,

Dr. Klein Privatkunden AG, Zukunft Altbau, Bundesamt für Wirtschaft und Aus-

fuhrkontrolle (BAFA), ibr Immobilien & Baurecht, BGH, Dachverband Deutscher

Immobilienverwalter, Bundesstiftung Baukultur, Bundesinstituts für Bau-, Stadt-

und Raumforschung (BBSR), Beratungsinstitut empirica

Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur:

hansadruck und Verlags-GmbH & Co

KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen

Vorbehalt:

Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem

journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie

eine Haftung können nicht übernommen werden.

Seite 2

Ausgabe: Herbst 2017

Rauchen nur nach Stundenplan

Schneller schuldenfrei mit der richtigen Tilgung

Die meisten Immobilienkäufer finanzieren ihre Immobilie über ein Annuitä-

tendarlehen. Bei dieser Darlehensart zahlt der Kreditnehmer seiner Bank eine

feste monatliche Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt:

Die Zinsen zahlt der Kreditnehmer an die Bank, mit dem Tilgungsanteil wird

das Darlehen abgezahlt. Wer von Anfang an eine höhere Tilgung wählt oder

viel Eigenkapital beisteuert, profitiert von besseren Zinskonditionen. Angerech-

net wird der Zinssatz immer auf die Höhe der Restschuld. Den Tilgungssatz

können Kreditnehmer hingegen selbst festlegen und damit auch die Höhe der

monatlichen Rate bestimmen. Je höher die Tilgung, desto höher ist zwar die

Rate, desto schneller schrumpft allerdings auch die Restschuld. Der Zinssatz

und die monatliche Rate bleiben jeden Monat gleich. Da die Restschuld jedoch

immer geringer wird, sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil um

dieselbe Höhe steigt. Eine hohe Tilgung bedeutet daher, dass Kreditnehmer

insgesamt weniger Zinsen zahlen und schneller schuldenfrei sind.

Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage

Die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer regeln detailliert, wie die Bepflan-

zung an der Grenze aussehen darf. Nach dem bayerischen Gesetz zur Ausfüh-

rung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Nachbar verlangen, dass Bäume,

Sträucher und Hecken, die in einer geringeren Entfernung als zwei Meter von

der Grenze seines Grundstücks wachsen, nicht höher als zwei Meter sind – ge-

messen an der Stelle, wo die Pflanzen aus dem Boden treten. Anderenfalls kann

er den Rückschnitt der Pflanzen verlangen. In einem Rechtsstreit ging es da-

rum, welches Maß gilt, wenn das betreffende Grundstück mit den beanstan-

deten Pflanzen tiefer liegt als das des Nachbarn. Der Bundesgerichtshof ent-

schied, dass in einem solchen Fall eine Beeinträchtigung des höher gelegenen

Grundstücks erst eintritt, wenn die Pflanzen dessen Höhenniveau erreichen.

Die zulässige Pflanzenwuchshöhe ist deshalb von dem Bodenniveau des höher

gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen (BGH, 02.06.2017, V ZR 230/16).

Individueller Sanierungsfahrplan

Die Energieberatung vor Ort wurde vereinheitlicht.

Wie Eigentümer ihr Wohngebäude sinnvoll energe-

tisch sanieren können, zeigt der neue individuelle

Sanierungsfahrplan (iSFP) auf. Dafür gibt es Zu-

schüsse vom Bund: 800 Euro Zuschuss gibt es für

Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 1.100 Euro

für Wohngebäude mit drei und mehr Wohnein-

heiten. Wohnungseigentümergemeinschaften er-

halten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von

bis zu 500 Euro. Der Sanierungsfahrplan beinhaltet

Vorschläge, wie Einzelmaßnahmen planvoll mitei-

nander verknüpft und welche Vorhaben in welcher

zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden können.

Nebenkosten beim Bauen und

Kaufen richtig kalkulieren

Wer ein Haus baut oder eine Immobilie kauft, muss

neben den reinen Erwerbs- bzw. Baukosten zusätzlich

mit Nebenkosten in Höhe von 10 bis 15 Prozent rech-

nen. Dazu gehören die Maklercourtage von 3,57 bis

6,25 Prozent der Kaufsumme, die Notarkosten von

1,5 bis 2,0 Prozent, die Gerichtskosten beim Grund-

buchamt von 0,5 Prozent sowie die Grunderwerb-

steuer von 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland.

BeimKauf eines Grundstückes kommen ggf. Erschlie-

ßungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro, Kosten für

ein Bodengutachten von 1.000 bis 2.000 Euro und

Vermessungskosten von einem Prozent hinzu.

Raucher und Nichtraucher geraten trotz vieler ein-

schlägiger Urteile immer wieder in Streit. Das aktu-

elle Urteil des Landgerichts Dortmund (08.06.2017,

1 S 451/15) enthält einige Grundsätze, die für mehr

Rechtssicherheit sorgen können: Danach hat jeder

das Recht, rauchfrei zu wohnen. Führt das Rauchen

der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen

und häufigen Beeinträchtigungen, muss dies nicht

hingenommen werden. Um einen Ausgleich zwi-

schen den Interessen zu schaffen, kann ein Stunden-

plan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte

zu jeweils drei Stunden unterteilt, in denen abwech-

selnd geraucht bzw. nicht geraucht werden darf.

Lohnenswert: Balkonanbau

Wer die Fassade eines älteren Hauses sanieren oder dämmen will, sollte gleich den

Balkonanbau mit planen.

Längst nicht alle Haushalte verfügen über einen Balkon, obwohl er bei 45 Pro-

zent der Deutschen als wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche gilt. Bal-

kone erhöhen den Wohnwert eines Hauses, werden von Mietern und Eigen-

tümern gleichermaßen geschätzt und können auch nachträglich einfach und

kostengünstig angebaut werden. Ein selbsttragender vorgestellter Balkonan-

bau auf Stützen erfordert nur wenige Verankerungspunkte an der Fassade. Ein

stabiles Mauerwerk ermöglicht auch eine freitragende Konstruktion mit an der

Wand befestigten Trägern. Alternativ kann die Außenfläche auch in bereits

vorhandene Hausnischen eingesetzt werden. Die Investition in einen Balkon

lohnt sich auch aus finanzieller Sicht, denn mindestens 25 Prozent der Balkon-

fläche können zur Wohnfläche dazugerechnet werden.