Impres
sum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel
E-Mail:
info@grabener-verlag.de,©
Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017
Redaktion/Foto:
Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber
siehe Zeitungskopf; Fotos:
pixabay.comUnterlagen, Texte, Bilder, Quellen:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln,
Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin, Hans-Böckler-Stiftung, IVD, Haus &
Grund Deutschland, LBS und Sparkassen, Immowelt.de,
destatis.de, Postbank,
Dr. Klein Privatkunden AG, Zukunft Altbau, Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle (BAFA), ibr Immobilien & Baurecht, BGH, Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter, Bundesstiftung Baukultur, Bundesinstituts für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR), Beratungsinstitut empirica
Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur:
hansadruck und Verlags-GmbH & Co
KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal, Ulf Matzen
Vorbehalt:
Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem
journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie
eine Haftung können nicht übernommen werden.
Seite 2
Ausgabe: Herbst 2017
Rauchen nur nach Stundenplan
Schneller schuldenfrei mit der richtigen Tilgung
Die meisten Immobilienkäufer finanzieren ihre Immobilie über ein Annuitä-
tendarlehen. Bei dieser Darlehensart zahlt der Kreditnehmer seiner Bank eine
feste monatliche Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt:
Die Zinsen zahlt der Kreditnehmer an die Bank, mit dem Tilgungsanteil wird
das Darlehen abgezahlt. Wer von Anfang an eine höhere Tilgung wählt oder
viel Eigenkapital beisteuert, profitiert von besseren Zinskonditionen. Angerech-
net wird der Zinssatz immer auf die Höhe der Restschuld. Den Tilgungssatz
können Kreditnehmer hingegen selbst festlegen und damit auch die Höhe der
monatlichen Rate bestimmen. Je höher die Tilgung, desto höher ist zwar die
Rate, desto schneller schrumpft allerdings auch die Restschuld. Der Zinssatz
und die monatliche Rate bleiben jeden Monat gleich. Da die Restschuld jedoch
immer geringer wird, sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil um
dieselbe Höhe steigt. Eine hohe Tilgung bedeutet daher, dass Kreditnehmer
insgesamt weniger Zinsen zahlen und schneller schuldenfrei sind.
Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer regeln detailliert, wie die Bepflan-
zung an der Grenze aussehen darf. Nach dem bayerischen Gesetz zur Ausfüh-
rung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Nachbar verlangen, dass Bäume,
Sträucher und Hecken, die in einer geringeren Entfernung als zwei Meter von
der Grenze seines Grundstücks wachsen, nicht höher als zwei Meter sind – ge-
messen an der Stelle, wo die Pflanzen aus dem Boden treten. Anderenfalls kann
er den Rückschnitt der Pflanzen verlangen. In einem Rechtsstreit ging es da-
rum, welches Maß gilt, wenn das betreffende Grundstück mit den beanstan-
deten Pflanzen tiefer liegt als das des Nachbarn. Der Bundesgerichtshof ent-
schied, dass in einem solchen Fall eine Beeinträchtigung des höher gelegenen
Grundstücks erst eintritt, wenn die Pflanzen dessen Höhenniveau erreichen.
Die zulässige Pflanzenwuchshöhe ist deshalb von dem Bodenniveau des höher
gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen (BGH, 02.06.2017, V ZR 230/16).
Individueller Sanierungsfahrplan
Die Energieberatung vor Ort wurde vereinheitlicht.
Wie Eigentümer ihr Wohngebäude sinnvoll energe-
tisch sanieren können, zeigt der neue individuelle
Sanierungsfahrplan (iSFP) auf. Dafür gibt es Zu-
schüsse vom Bund: 800 Euro Zuschuss gibt es für
Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 1.100 Euro
für Wohngebäude mit drei und mehr Wohnein-
heiten. Wohnungseigentümergemeinschaften er-
halten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von
bis zu 500 Euro. Der Sanierungsfahrplan beinhaltet
Vorschläge, wie Einzelmaßnahmen planvoll mitei-
nander verknüpft und welche Vorhaben in welcher
zeitlichen Reihenfolge umgesetzt werden können.
Nebenkosten beim Bauen und
Kaufen richtig kalkulieren
Wer ein Haus baut oder eine Immobilie kauft, muss
neben den reinen Erwerbs- bzw. Baukosten zusätzlich
mit Nebenkosten in Höhe von 10 bis 15 Prozent rech-
nen. Dazu gehören die Maklercourtage von 3,57 bis
6,25 Prozent der Kaufsumme, die Notarkosten von
1,5 bis 2,0 Prozent, die Gerichtskosten beim Grund-
buchamt von 0,5 Prozent sowie die Grunderwerb-
steuer von 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland.
BeimKauf eines Grundstückes kommen ggf. Erschlie-
ßungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro, Kosten für
ein Bodengutachten von 1.000 bis 2.000 Euro und
Vermessungskosten von einem Prozent hinzu.
Raucher und Nichtraucher geraten trotz vieler ein-
schlägiger Urteile immer wieder in Streit. Das aktu-
elle Urteil des Landgerichts Dortmund (08.06.2017,
1 S 451/15) enthält einige Grundsätze, die für mehr
Rechtssicherheit sorgen können: Danach hat jeder
das Recht, rauchfrei zu wohnen. Führt das Rauchen
der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen
und häufigen Beeinträchtigungen, muss dies nicht
hingenommen werden. Um einen Ausgleich zwi-
schen den Interessen zu schaffen, kann ein Stunden-
plan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte
zu jeweils drei Stunden unterteilt, in denen abwech-
selnd geraucht bzw. nicht geraucht werden darf.
Lohnenswert: Balkonanbau
Wer die Fassade eines älteren Hauses sanieren oder dämmen will, sollte gleich den
Balkonanbau mit planen.
Längst nicht alle Haushalte verfügen über einen Balkon, obwohl er bei 45 Pro-
zent der Deutschen als wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche gilt. Bal-
kone erhöhen den Wohnwert eines Hauses, werden von Mietern und Eigen-
tümern gleichermaßen geschätzt und können auch nachträglich einfach und
kostengünstig angebaut werden. Ein selbsttragender vorgestellter Balkonan-
bau auf Stützen erfordert nur wenige Verankerungspunkte an der Fassade. Ein
stabiles Mauerwerk ermöglicht auch eine freitragende Konstruktion mit an der
Wand befestigten Trägern. Alternativ kann die Außenfläche auch in bereits
vorhandene Hausnischen eingesetzt werden. Die Investition in einen Balkon
lohnt sich auch aus finanzieller Sicht, denn mindestens 25 Prozent der Balkon-
fläche können zur Wohnfläche dazugerechnet werden.