Impressum:
Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel
E-Mail:
info@grabener-verlag.de,©
Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017
Redaktion/Foto:
Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber
siehe Zeitungskopf
Unterlagen, Texte, Bilder, Quellen:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln,
LBS, empirica ag, Haus & Grund, EUROPACE, Dr. Klein & Co. AG, IVD Bundes-
verband, Bethge & Partner, Postbank, BHW, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung BBSR, Deutsche Postbank AG, Bundesverband des Schornstein-
fegerhandwerks, Destatis, Bundesgerichtshof, Fotos:
pixabay.com,
flickr.comDruck:
hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel
Layout/Grafik/Satz:
Astrid Grabener, Petra Matzen · Grabener Verlag GmbH
Korrektur:
Gunna Westphal
Vorbehalt:
Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem
journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie
eine Haftung können nicht übernommen werden.
Seite 2
Ausgabe: Frühjahr 2017
Schornsteinpflege nicht
vernachlässigen
Klimaschutz und Sanierungsquote:
Viel beschworen, aber umstritten
Eine effiziente Energienutzung in Gebäuden ist notwendig, um die Klima-
schutzziele zu erreichen, darüber sind sich alle einig. Wie erfolgreich staatliche
Förderprogramme sind, ist jedoch umstritten. Die Anzahl der energetisch
sanierten Wohngebäude ist höher als angenommen, meldet der Verband
Haus & Grund: Private Eigentümer investieren kleinteilig und bezahlen oft aus
eigenen Mitteln. Deren Investitionen würden nirgendwo erfasst. Die Investiti-
onen in energetische Sanierungen seien gesunken, berichtet dagegen das
Institut der deutschen Wirtschaft und empfiehlt eine Vereinfachung der bun-
desweit 3.350 Förderprogramme. Die aktuelle Studie des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung in 14 EU-Ländern zeigt unterschiedliche
Ergebnisse, die unter anderem davon abhängen, ob sich die Sanierungskosten
auf die Mieter umlegen lassen oder nicht. Für Immobilienkäufer wird der
energetische Zustand des Objekts indes unwichtiger. Nur noch für 57,3 Prozent
ist die Energieeffizienz wichtig, im Vorjahr waren es noch 62,8 Prozent gewesen.
Junge Familien kehren der Stadt
vermehrt den Rücken
Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die Immo-
bilienkäufer vor Überschuldung schützen soll, hatte in weiten Kreisen für Ver-
unsicherung gesorgt. Zwar seien die Berichte der Banken über Kreditrückgän-
ge übertrieben gewesen, ergab eine Studie, dennoch fehlte es an klaren Formu-
lierungen, die den Banken Entscheidungskriterien bei der Kreditvergabe
vorgeben. Die Vergabe von Hypothekenkrediten an ältere und an junge Im-
mobilienkäufer war nicht eindeutig geregelt. Dem nachgebesserten Gesetzent-
wurf, in dem konkrete Leitlinien immer noch fehlen, hat das Bundeskabinett
Ende Dezember zugestimmt. Die Leitlinien sollen vom Finanz- und vom Justiz-
ministerium per Verordnung im ersten Quartal 2017 festgelegt werden.
Förderprogramm zur Heizungs-
optimierung gut angelaufen
Für das Förderprogramm der Bundesregierung zur
Heizungsoptimierung sind seit August 2016 bereits
25.000 Registrierungen eingegangen. Der Zuschuss
beträgt 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.
Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Umwälz-
pumpen sowie die Durchführung eines hydrau-
lischen Abgleichs mit begleitenden Maßnahmen.
Mehr Informationen und Hinweise zur Antragstel-
lung finden Leser auf der Website
www.bafa.deunter dem Stichwort „Heizungsoptimierung“.
Hohe Immobilienpreise und Baukosten zwingen
Bauherren und Immobilienkäufer dazu, über Alter-
nativen nachzudenken. Ein weiterer Grund sind die
seit Anfang Oktober 2016 steigenden Zinsen, durch
die bald höhere Finanzierungskosten anfallen.
Über 60 Prozent der 30- bis 39-jährigen Deutschen
wollen daher am Stadtrand bauen. Das sind 13 Pro-
zent mehr als noch vor fünf Jahren. Besonders jun-
ge Familien wollen die Stadt notgedrungen verlas-
sen. Schlüssige Konzepte, um den Engpässen auf
den angespannten Wohnungsmärkten und damit
den hohen Preisen entgegenzuwirken, fehlen bis-
her. Mehr staatliche Unterstützung bei der Wohn
eigentumsbildung wäre wünschenswert, denn die
Eigentumsquote stagniert seit Langem und rangiert
im europäischen Vergleich auf dem vorletzten
Platz. Dabei gilt Wohneigentum als notwendige
Ergänzung der Rente und Absicherung im Alter.
Eigentümer von Immo-
bilien müssen seit 2013
selbst dafür sorgen, dass
der Kaminkehrer ins Haus
kommt.Der Bezirksschorn-
steinfeger ist lediglich ver-
pflichtet, innerhalb von
sieben Jahren zweimal
eine
Feuerstättenschau
durchzuführen. Zwischen
diesen beiden Terminen
müssen mindestens drei
Jahre liegen. Um vor Be-
anstandungen und mög-
lichen Risiken sicher zu
sein, sollten Eigentümer
den Schornstein regelmä-
ßig kontrollieren und
warten lassen.
Balkon ist nicht gleich Balkon
Ein Balkon steigert die Lebensqualität und den Wert einer Wohnung erheblich.
Nachträgliche Balkonanbauten sind daher beliebt und weit verbreitet.
Wer einen Balkon nachträglich anbauen möchte, muss Mindestabstände zum
Nachbarn einhalten. Dabei kommt es nicht in erster Linie auf das Maß, son-
dern auf die Nutzung an. Eine vor der Gebäudewand eines in geschlossener
Bauweise errichteten Mehrfamilienhauses aufgestellte Plattformmit 2,20 Meter
Tiefe und 7,04 Quadratmeter Grundfläche gilt noch als privilegiert (§ 5 Absatz 7
Satz 1 Niedersächsische Bauordnung), hat das Verwaltungsgericht Hannover
verkündet (VG Hannover, 06.10.2016, 4 B 4980/16). Gebäudeteile in dieser
Größe sind vom Mindestabstand zur seitlichen Grundstücksgrenze befreit.
Maßgeblich für die Privilegierung des Balkons ist, ob er noch als Freisitz oder
schon zur Verlagerung der Wohnnutzung ins Freie diene. Das Gericht ist davon
ausgegangen, dass ein Balkon mit den hier angegebenen Maßen eine ausge-
dehnte Wohnnutzung nicht ermöglicht.