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Impressum:

Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel

E-Mail:

info@grabener-verlag.de,

©

Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2017

Redaktion/Foto:

Henning J. Grabener v.i.S.d.P., Tirza Renebarg, Herausgeber

siehe Zeitungskopf

Unterlagen, Texte, Bilder, Quellen:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln,

LBS, empirica ag, Haus & Grund, EUROPACE, Dr. Klein & Co. AG, IVD Bundes-

verband, Bethge & Partner, Postbank, BHW, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und

Raumforschung BBSR, Deutsche Postbank AG, Bundesverband des Schornstein-

fegerhandwerks, Destatis, Bundesgerichtshof, Fotos:

pixabay.com

,

flickr.com

Druck:

hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel

Layout/Grafik/Satz:

Astrid Grabener, Petra Matzen · Grabener Verlag GmbH

Korrektur:

Gunna Westphal

Vorbehalt:

Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem

journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie

eine Haftung können nicht übernommen werden.

Seite 2

Ausgabe: Frühjahr 2017

Schornsteinpflege nicht

vernachlässigen

Klimaschutz und Sanierungsquote:

Viel beschworen, aber umstritten

Eine effiziente Energienutzung in Gebäuden ist notwendig, um die Klima-

schutzziele zu erreichen, darüber sind sich alle einig. Wie erfolgreich staatliche

Förderprogramme sind, ist jedoch umstritten. Die Anzahl der energetisch

sanierten Wohngebäude ist höher als angenommen, meldet der Verband

Haus & Grund: Private Eigentümer investieren kleinteilig und bezahlen oft aus

eigenen Mitteln. Deren Investitionen würden nirgendwo erfasst. Die Investiti-

onen in energetische Sanierungen seien gesunken, berichtet dagegen das

Institut der deutschen Wirtschaft und empfiehlt eine Vereinfachung der bun-

desweit 3.350 Förderprogramme. Die aktuelle Studie des Bundesinstituts für

Bau-, Stadt- und Raumforschung in 14 EU-Ländern zeigt unterschiedliche

Ergebnisse, die unter anderem davon abhängen, ob sich die Sanierungskosten

auf die Mieter umlegen lassen oder nicht. Für Immobilienkäufer wird der

energetische Zustand des Objekts indes unwichtiger. Nur noch für 57,3 Prozent

ist die Energieeffizienz wichtig, im Vorjahr waren es noch 62,8 Prozent gewesen.

Junge Familien kehren der Stadt

vermehrt den Rücken

Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die Immo-

bilienkäufer vor Überschuldung schützen soll, hatte in weiten Kreisen für Ver-

unsicherung gesorgt. Zwar seien die Berichte der Banken über Kreditrückgän-

ge übertrieben gewesen, ergab eine Studie, dennoch fehlte es an klaren Formu-

lierungen, die den Banken Entscheidungskriterien bei der Kreditvergabe

vorgeben. Die Vergabe von Hypothekenkrediten an ältere und an junge Im-

mobilienkäufer war nicht eindeutig geregelt. Dem nachgebesserten Gesetzent-

wurf, in dem konkrete Leitlinien immer noch fehlen, hat das Bundeskabinett

Ende Dezember zugestimmt. Die Leitlinien sollen vom Finanz- und vom Justiz-

ministerium per Verordnung im ersten Quartal 2017 festgelegt werden.

Förderprogramm zur Heizungs-

optimierung gut angelaufen

Für das Förderprogramm der Bundesregierung zur

Heizungsoptimierung sind seit August 2016 bereits

25.000 Registrierungen eingegangen. Der Zuschuss

beträgt 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Umwälz-

pumpen sowie die Durchführung eines hydrau-

lischen Abgleichs mit begleitenden Maßnahmen.

Mehr Informationen und Hinweise zur Antragstel-

lung finden Leser auf der Website

www.bafa.de

unter dem Stichwort „Heizungsoptimierung“.

Hohe Immobilienpreise und Baukosten zwingen

Bauherren und Immobilienkäufer dazu, über Alter-

nativen nachzudenken. Ein weiterer Grund sind die

seit Anfang Oktober 2016 steigenden Zinsen, durch

die bald höhere Finanzierungskosten anfallen.

Über 60 Prozent der 30- bis 39-jährigen Deutschen

wollen daher am Stadtrand bauen. Das sind 13 Pro-

zent mehr als noch vor fünf Jahren. Besonders jun-

ge Familien wollen die Stadt notgedrungen verlas-

sen. Schlüssige Konzepte, um den Engpässen auf

den angespannten Wohnungsmärkten und damit

den hohen Preisen entgegenzuwirken, fehlen bis-

her. Mehr staatliche Unterstützung bei der Wohn­

eigentumsbildung wäre wünschenswert, denn die

Eigentumsquote stagniert seit Langem und rangiert

im europäischen Vergleich auf dem vorletzten

Platz. Dabei gilt Wohneigentum als notwendige

Ergänzung der Rente und Absicherung im Alter.

Eigentümer von Immo-

bilien müssen seit 2013

selbst dafür sorgen, dass

der Kaminkehrer ins Haus

kommt.Der Bezirksschorn-

steinfeger ist lediglich ver-

pflichtet, innerhalb von

sieben Jahren zweimal

eine

Feuerstättenschau

durchzuführen. Zwischen

diesen beiden Terminen

müssen mindestens drei

Jahre liegen. Um vor Be-

anstandungen und mög-

lichen Risiken sicher zu

sein, sollten Eigentümer

den Schornstein regelmä-

ßig kontrollieren und

warten lassen.

Balkon ist nicht gleich Balkon

Ein Balkon steigert die Lebensqualität und den Wert einer Wohnung erheblich.

Nachträgliche Balkonanbauten sind daher beliebt und weit verbreitet.

Wer einen Balkon nachträglich anbauen möchte, muss Mindestabstände zum

Nachbarn einhalten. Dabei kommt es nicht in erster Linie auf das Maß, son-

dern auf die Nutzung an. Eine vor der Gebäudewand eines in geschlossener

Bauweise errichteten Mehrfamilienhauses aufgestellte Plattformmit 2,20 Meter

Tiefe und 7,04 Quadratmeter Grundfläche gilt noch als privilegiert (§ 5 Absatz 7

Satz 1 Niedersächsische Bauordnung), hat das Verwaltungsgericht Hannover

verkündet (VG Hannover, 06.10.2016, 4 B 4980/16). Gebäudeteile in dieser

Größe sind vom Mindestabstand zur seitlichen Grundstücksgrenze befreit.

Maßgeblich für die Privilegierung des Balkons ist, ob er noch als Freisitz oder

schon zur Verlagerung der Wohnnutzung ins Freie diene. Das Gericht ist davon

ausgegangen, dass ein Balkon mit den hier angegebenen Maßen eine ausge-

dehnte Wohnnutzung nicht ermöglicht.