Aktuelles aus der Immobilienwirtschaft

Neue Bodenpolitik und Senkung der Grunderwerbsteuer würden Wohnungsmarkt entlasten Grund und Boden sind nicht vermehrbar und in Deutschland ein knappes Gut, besonders in wachsenden Stadtregionen. Das ist ein Grund, warum Investoren vermehrt auf diese sichere Anlage setzen. In der Folge steigen zuerst die Preise für Bauland, dann für Neu- bauten und schließlich für Mieten. Der Expertenkreis „Zukunftsfragen der Bodenpolitik“ hat eine Agen- da für die Jahre 2020 – 2030 erarbeitet. Sie zeigt, warum Deutsch- land dringend eine andere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht. Neun Kernforderungen sollen einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden sichern. Dazu gehört eine Stärkung der Kommunen in Bezug auf Vergabe- praxis, Handlungsfähigkeit und Planungsrecht. Zudem müssten das kommunale Vorkaufsrecht und die Gemeinwohlziele in der Innenent- wicklung weiter entwickelt werden. Die Experten empfehlen außerdem neue Modelle der Besteuerung. Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächen- steuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden. Ganz ähnlich argumentiert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Die hohe Grunderwerbsteuer schrecke viele Käufer ab, Neu- bauten würden verhindert. Das Institut empfiehlt, die Grunderwerb- steuer gezielt zu reformieren. Als Vorbild könnten die europäischen Nachbarn dienen. Für private Neubauten könnte die Steuer entweder ganz entfallen – wie in den Niederlanden – oder pauschal auf ein Prozent sinken. Bislang werden Bauherren steuerlich sogar doppelt belastet, da für die Bauarbeiten zudem Mehrwertsteuern anfallen – die Steuerlast kann so auf mehr als 20 Prozent steigen. Um private Haushalte beim Wohneigentumskauf zu entlasten, könnte die Politik ein Stufenmodel nach britischem Vorbild einführen. Dort steigt mit zunehmendem Preis der Immobilien auch die Steuer, bis 125.000 Euro ist gar keine Grunderwerbsteuer fällig.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzY3MzA=